Bad Bramstedt (em) Nach der letzten Kommunalwahl im Mai 2018 und der bereits über 1 Jahr laufenden Legislaturperiode ist auf der Grundlage der Richtlinie für die Bestellung und Geschäftsordnung einer/eines Beauftragten für Fragen des Ortsnaturschutzes in Bad Bramstedt nach §1 Absatz 4, die Stelle der/des Ortsnaturschutzbeauftragten allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Die Funktion der/des Ortsnaturschutzbeauftragten war bis in das Jahr 2007 verankert in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein. Mit der damaligen Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes wurde der Teilbereich des ehrenamtlichen Naturschutzes erheblichen Änderungen unterzogen. Die gesetzliche Grundlage zur Bestellung einer/eines Ortsnaturschutzbeauftragten war seinerzeit ersatzlos entfallen. In dem Bewusstsein, dass sich die Funktion der/des Ortsnaturschutzbeauftragten im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufgaben auf kommunaler Ebene bisher als äußerst sinnvoll und hilfreich erwiesen hat, besteht seither Einvernehmen darüber, diese ehrenamtliche Tätigkeit auf freiwilliger Basis aufrecht zu erhalten. Dieses dokumentiert sich auch in der Tatsache, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Bramstedt in Ihrer Sitzung am 15.04.2014 eine verbindliche Richtlinie zur ehrenamtlichen Tätigkeit der/des Ortsnaturschutzbeauftragten erlassen hat. Mit dem Erlass dieser Richtlinie ist das Aufgabenspektrum dieser ehrenamtlichen Funktion näher definiert und sowohl die Rechtstellung als auch die Funktion der/des Ortsnaturschutzbeauftragten im Gesamtgefüge der Verwaltung rechtlich verbindlich geregelt worden. Als genereller Grundsatz gilt, dass die/der Ortsnaturschutzbeauftragte im Rahmen der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit beratende und vermittelnde Aufgaben zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern wahrnehmen soll. Der Aufgabenbereich der/des Ortsnaturschutzbeauftragten erfasst den Natur- und Umweltschutz in einem weitgefassten Sinne. Das Anforderungsprofil ergibt sich im Wesentlichen aus dem Aufgabengebiet selbst. Die/der Ortsnaturschutzbeauftragte sollte ein gewisses Maß an Sachkunde in naturschutzrechtlichen Fragen aufweisen bzw. die Bereitschaft aufbringen, sich diese Sachkunde kurzfristig anzueignen. Vorteilhaft wären darüber hinaus bereits erworbene Erfahrungen genereller Art, insbesondere in den Bereichen, für die ein besonderer Beratungsbedarf besteht. Die Tätigkeit der/des Ortsnaturschutzbeauftragten ist verbunden mit einer Aufwandsentschädigung. Näheres wird in der Richtlinie zur ehrenamtlichen Tätigkeit der/des Ortsnaturschutzbeauftragten geregelt. Diese Richtlinie kann auf der Homepage der Stadt Bad Bramstedt (www.bad-bramstedt.de) im Ortsrecht – Naturschutz – eingesehen werden bzw. bei der Stadtverwaltung abgefordert werden. Bürgerinnen und Bürger, die grundsätzliches Interesse an einer Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, sollten sich bis zum 30.11.2019 bei der Stadtverwaltung, Bleeck 15-19, 24576 Bad Bramstedt, schriftlich um dieses Amt bewerben. Quelle: Stadt Bad Bramstedt