Flensburg / Schleswig (em) Die zweite Mitgliederversammlung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages (SHLKT) im Jahr 2019 stand ganz im Zeichen der Kommunalfinanzen. Im öffentlichen Teil wurde über die Rolle der Kreise bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Schleswig-Holstein diskutiert. Der Mitgliederversammlung gehören die Landrätin und die zehn Landräte, die elf Kreispräsidentinnen und Kreispräsidenten sowie weitere 39 gewählte Delegierte aus den Kreistagen der elf Kreise an. Gast im öffentlichen Teil war u. a. die Staatssekretärin im Innenministerium Kristina Herbst. Die Delegierten nutzten die Gelegenheit, erneut Erwartungen der Kreise an einen neuen Kommunalen Finanzausgleich zu formulieren. Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, erinnerte an die erste Mitgliederversammlung im April dieses Jahres. Gastredner war damals Ministerpräsident Daniel Günther. Zum damaligen Zeitpunkt hätten die Ergebnisse des einvernehmlich in Auftrag gegebenen Gutachtens noch nicht vor­ge­legen. Der Ministerpräsident habe damals zugesagt, die Kommunen „fair zu behandeln“ und die Zukunft des Kommunalen Finanzausgleichs auf Grundlage des Gutachtens mit den Kommunen „auf Augenhöhe“ zu diskutieren. Das Fazit von Schulz ist ernüchternd: „Offenbar ist die Landesregierung von den Ergebnissen des Gutachtens überrascht worden. 186 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich für die Kommunen waren anscheinend nicht eingeplant. Ich hätte erwartet, dass rechtzeitig Vorsorge betrieben worden wäre. Der Unmut der Kreistage ist nachvollziehbar: Gutachtenergebnisse zur Seite zu schieben, weil einem die Ergebnisse nicht passen, ist alles andere als eine Verhandlung auf Augenhöhe.“ Dies sieht auch Ingo Degner, Kreistagsabgeordneter im Kreis Schleswig-Flensburg und stellvertretender Vorsitzender des SHLKT (SPD), so: „Im Vorfeld der Gespräche zum Kommunalen Finanzausgleich zunächst in anderen Bereichen Kürzungen der Landeszuschüsse vorzunehmen, ist kein guter Ausgangspunkt für faire Verhandlungen.“ Das Scheitern der Gespräche mit der Landesregierung auf dieser Basis war absehbar. „Ich bin froh über die große Geschlossenheit der Kommunen bei dieser Frage. Die Kreise streiten gemeinsam mit den Städten und Gemeinden und ihren Verbänden für eine auskömmliche Finanzausstattung. Dabei handelt es sich nicht um überzogene Forderungen, sondern berechtigte Erwartungen und die Umsetzung eines verfassungsgerichtlichen Auftrags.“ Reinhard Sager, Landrat des Kreises Ostholstein und Vorsitzender des SHLKT (CDU), betonte die Notwendigkeit einer klaren Positionierung der Kreistage und des Landkreistages in Form von Resolutionen, zeigte sich aber auch zuversichtlich, dass man zeitnah zu einer Lösung kommt: „Wir sind wieder im Gespräch, Termine sind vereinbart. Ich gehe davon aus, dass diese Gespräche nun unter anderen Vorzeichen geführt werden und die Landesregierung die von den Kommunen schon im September aufgezeigten Kompromisslinien ernsthaft in ihre Überlegungen einbezieht. Eins muss aber auch gesagt werden: Vor dem Hintergrund, dass Daniel Günther im April vor unserer Mitgliederversammlung gesprochen und Erwartungen geweckt hat, hätte ich mir ein offizielles Signal, über das ich hier als Vorsitzender hätte berichten können, gewünscht. So bleibt im Ungefähren, worüber wir demnächst verhandeln. Das gemeinsame Ziel muss doch ein verfassungsfestes neues Finanzausgleichsgesetz ab 2021 sein. Der Zeitplan dazu ist knapp. Der Landkreistag steht bereit, um innerhalb des engen Zeitplans vertikale wie horizontale Fragen zu lösen. Klar ist aber auch, dass wir jetzt zu einer Lösung kommen müssen.“ Dr. Sönke E. Schulz, formuliert dann aber auch klare Prämissen für eine solche Verständigung: „Ausgangspunkt kann nur die vollständige Absicherung des Status quo sein: Alle aktuell im System zugunsten der Kommunen enthaltenen Mittel müssen ohne Abstriche über eine erhöhte Verbundquote in die Jahre 2021 ff. überführt werden. Darüber hinaus bedarf es einer signifikante Verbesserung der Finanzausstattung im Jahr 2021 und den Einstieg in einen mehrjährigen Pfad zur Erreichung einer von den Gutachtern empfohlenen Verbundquote von 19,78 Prozent. Der Auftrag der Mitgliederversammlung, ausgedrückt in der mit großer Mehrheit beschlossenen Resolution, war eindeutig. Er wird für die Vertreter des Landkreistages in den Gesprächen mit der Landesregierung handlungsleitend sein.“