Mit dem Ertragswertverfahren bei Immobilien den korrekten Ertragswert berechnen! Wechselt eine Immobilie den Besitzer, stellt sich die Frage, welcher Kaufpreis angemessen wäre. Um diesen zu bestimmen, existieren mehrere Möglichkeiten. Das sogenannte Ertragswertverfahren ist dabei primär für gewerblich genutzte Immobilien sowie für zu vermietende Objekte konzipiert. Was besagt der Ertragswert einer Immobilie laut Ertragswertverfahren Das deutsche Ertragswertverfahren nach Baugesetzbuch (BauBG) repräsentiert eine praxisgerechte Methode zur Bewertung von vermieteten Wohnimmobilien und von Gewerbeimmobilien. Bei diesen Objekten steht primär die Renditeabsicht im Vordergrund und nicht die Selbstnutzung. Da diese Bewertungsmethode komplex ist, kommt sie überwiegend bei umfassenden Wertgutachten zur Anwendung, welche im Regelfall durch Immobiliengutachter erstellt werden. Bewertung von Immobilien: Wann ein Immobiliensachverständiger den Ertragswert ermitteln sollte! Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, bei Vermietung und Verpachtung sowie bei einer Besicherung zu Finanzierungszwecken ist es wichtig, den Wert der betreffenden Immobilie genau zu kennen. Aber auch bei Scheidungsverfahren, Erbaufteilungen, Grundstücken mit Erbbaurecht, Vermögensauseinandersetzungen oder Zwangsversteigerungen sollte die Werthaltigkeit einer Immobilie bekannt sein. Ein durch einen Immobiliengutachter erstelltes Wertgutachten schafft Sicherheit für Käufer und Verkäufer. Wie lässt sich bei Immobilien der Ertragswert berechnen? Der Ertragswert setzt sich unter anderem aus dem jährlichen Rohertrag, dem Wert des Bodens und dem sogenannten Marktanpassungsfaktor zusammen. Basis für den Gebäudewert ist dabei nicht die tatsächlich erzielte Nettokaltmiete pro Jahr sondern die nachhaltig erzielbare Marktmiete reduziert um Instandsetzungs- und Instandhaltungsauf-wendungen sowie Wagnis- und Verwaltungskosten. Unter Berücksichtigung des Liegenschaftszinssatzes und des Rentenbarwertfaktors wird dann der Ertragswert ermittelt. Grundlage für die Berechnung ist die Ertragswertrichtlinie. Unser Team zertifizierter Diplom-Immobiliensachverständiger in Hamburg ermittelt für Sie den Ertragswert! Die Sachverständigengemeinschaft Wulf & Kollegen, bestehend aus Diplom-Immobilien-gutachtern, Diplom-Kaufleuten und promovierten Agrarökonomen bietet sowohl an ihrem Firmensitz in Hamburg, als auch bundesweit umfassende Dienstleistungen der qualifizierten Liegenschaftsbewertung. Immobilien wie Häuser, Wohnungen, Gewerbeobjekte oder Grundstücke werden von uns im Rahmen von Gutachten ertragswertbezogen evaluiert. Unsere Kunden kommen sowohl aus dem privaten als auch aus dem gewerblichen und kommunalen Bereich. So zählen unter anderem Verkäufer, Vermieter, Hausverwaltungen, Gemeinden, kirchliche Einrichtungen, Vereine, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Betreuungsgesellschaften zu den Kunden der Sachverständigengemeinschaft Wulf & Kollegen. Wir von der Sachverständigengemeinschaft Wulf & Kollegen beschäftigen uns seit über 20 Jahren erfolgreich mit immobilienwirtschaftlichen Themen. Als Ihre Immobiliengutachter mit Sitz in Hamburg beraten wir Sie ausführlich in Fragen der Immobilienbewertung für ganz Deutschland. Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns gerne an, wir sind gerne für Sie da! info@sv-wulfundkollegen.de * Tel.: 040 – 38 66 62 02