Bei einer Trennung haben die scheidenden Partner häufig viele Fragen. Vor allem wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist, gibt es einige wichtige Entscheidung zu treffen. Wir beantworten Ihnen häufig gestellte Fragen zum Thema Scheidung und Haus und geben Ihnen hilfreiche Tipps für den Hausverkauf. Wer darf im Trennungsjahr im Haus wohnen bleiben? Während der Trennungsphase müssen sich die Partner darüber einigen, wer in der Immobilie wohnen bleibt. Grundsätzlich kann kein Partner vom anderen verlangen, aus dem gemeinsamen Haus auszuziehen. Dies ist nur möglich, wenn ein besonderer Grund wie häusliche Gewalt vorliegt. In solch einem Fall besteht die Möglichkeit, die Wohnung durch das Gericht zuweisen zu lassen. Der ausziehende Partner verliert sein Nutzungsrecht am Haus nicht sofort, sondern erst nach sechs Monaten. Wer im Haus wohnen bleibt, zahlt in der Regel auch die Unterhaltskosten der Immobilie. Zudem muss der verbleibende Partner dem anderen auf Aufforderung eine Nutzungsentschädigung für seinen Eigentumsanteil zahlen. Für die monatlichen Kreditraten müssen aber weiterhin beide Kreditnehmer aufkommen. Scheidung: Wer bekommt das Haus? Wenn einer der Partner der Alleineigentümer der Immobilie ist, gestaltet sich die Lage meist eindeutig. Der andere Partner muss entweder aus dem Haus ausziehen oder dem Eigentümer eine angemessene Miete zahlen. Etwas komplexer verhält es sich, wenn beide Partner als Eigentümer im Grundbuch vermerkt sind. In dieser Konstellation sind folgende Möglichkeiten denkbar: - Sie ziehen beide aus der Immobilie aus und vermieten das Haus. Die Mieteinnahmen teilen Sie untereinander auf. Die Vermietung stellt aber in den meisten Fällen nur eine kurzfristige Lösung dar. Auf lange Sicht ist es oftmals gerade für geschiedene Paare schwierig, weiterhin gemeinsam ein Haus zu besitzen und sich z. B. über größere Reparaturen zu einigen. - Einer der Partner behält die Immobilie und zahlt den anderen für seinen Eigentumsanteil am Haus aus. Was bei einer Scheidung für das Haus als Auszahlung angemessen ist, richtet sich nach dem Marktwert der Immobilie. Dazu ist es erforderlich, den Verkehrswert ermitteln zu lassen. - Sie bleiben weiterhin beide in der Immobilie wohnen, bauen das Haus aber so um, dass zwei separate Wohneinheiten entstehen. Eine solche Lösung kommt nur für wenige Paare infrage, da der Aufwand dafür groß sein kann und häufig eine räumliche Trennung über die Nachbarschaft hinaus gewünscht wird. - Sie verkaufen die Immobilie und teilen sich den Gewinn aus dem Hausverkauf. Im Rahmen einer Scheidung sind Immobilien nur schwer teilbar, anders als Ihr Sparguthaben auf dem Konto oder Hausrat. Der Verkauf macht es möglich, die Vermögensaufteilung fair für beide Partner vorzunehmen. Kann ich mein Haus verkaufen trotz Kredit? Ja, die Bank kann den Hausverkauf nicht untersagen, gegebenenfalls ist aber eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Wie funktioniert der Zugewinnausgleich? Ein Zugewinnausgleich ist immer dann nötig, wenn sich die Partner nicht über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens verständigen können. Oftmals sind Eheleute durch ihre Heirat im Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereint, insofern sie nichts anderes im Ehevertrag festgelegt haben. Der Zugewinnausgleich ermöglicht bei einer Scheidung den Ausgleich zwischen den Partnern. D. h. der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs ist gleich aufzuteilen. Im Zusammenhang zwischen Zugewinnausgleich und Haus ist zu klären, wie viel die Immobilie wert ist. Wenn beide Ehepartner das Haus während der Ehe gemeinsam gekauft haben, steht ihnen jeweils die Hälfte an der Immobilie zu. Ein Zugewinnausgleich ist hierbei also genau genommen nicht erforderlich, wenn es nicht noch anderes Vermögen gibt. Anders sieht es aus, wenn nur einer der Partner der Alleineigentümer ist. In diesem Fall hat der andere Nicht-Eigentümer einen Anspruch auf Ausgleich. Wann lohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung? Der Hausverkauf kann die Vermögensaufteilung um einiges erleichtern und späteren Streitigkeiten um die Immobilie vorbeugen. In vielen Fällen fehlt es beiden Partnern an den finanziellen Möglichkeiten, das Haus zu behalten und den anderen Partner dafür auszuzahlen. Wenn Sie sich hingegen für den Verkauf entscheiden, gestaltet sich die Situation einfacher: Sie veräußern die gemeinsame Immobilie an einen Dritten und teilen den Verkaufserlös anschließend untereinander auf. Gleichzeitig lässt sich auch der Immobilienkredit ablösen. Doch was passiert, wenn der Partner das Haus nicht verkaufen möchte? Nach dem Trennungsjahr haben Sie das Recht, die Zustimmung des Partners einzuklagen. Auch können Sie den Weg über das Amtsgericht gehen und eine Teilungsversteigerung beantragen. Wie läuft die Teilungsversteigerung ab? Eine Teilungsversteigerung dient dem Zweck, bei einer Scheidung das Haus in teilbares Vermögen umzuwandeln. Dabei ordnet das Gericht die öffentliche Versteigerung der Immobilie an, ähnlich einer Zwangsversteigerung. Der Partner, der sich durch die Versteigerung benachteiligt sieht, kann innerhalb von zwei Wochen seinen Einwand erheben. Auch als Miteigentümer dürfen Sie bei der Teilungsversteigerung mitbieten, wenn Sie das Haus selbst kaufen möchten. Eine Versteigerung stellt aber nur in letzter Instanz eine sinnvolle Lösung dar, wenn sich die Partner nicht einigen konnten. Die scheidenden Eheleute sollten sich im Klaren darüber sein, dass sich bei einer Teilungsversteigerung meist nicht der beste Preis für die Immobilie erzielen lässt. Um Verluste zu vermeiden, ist stets der einvernehmliche Hausverkauf vorzuziehen. So kann Sie Krone Immobilien beim Hausverkauf unterstützen - Beratung und Verkauf im Scheidungsfall: Unsere qualifizierten Mitarbeiter helfen Ihnen dabei, den Hausverkauf nach der Scheidung so stressfrei und zeitnah wie möglich abzuwickeln. Unser Team ist geschult in Fragen rund um Scheidung und Haus. Profitieren Sie von unserem reichen Erfahrungsschatz und lassen Sie sich beim Immobilienkauf kompetent beraten. Aufgrund unserer Marktkenntnis, Expertise und langjährigen Tätigkeit am Immobilienmarkt sind wir in der Lage, Ihr Haus optimal zu vermarkten. Auf Wunsch begleiten wir den Hausverkauf von der Preisfindung bis zur Übergabe. So ist für alles gesorgt und Sie können sich ganz auf die nächsten Schritte in eine streitfreie Zukunft ohne finanzielle Sorgen ums Haus konzentrieren. Professionelle Wertermittlung: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, führen wir zunächst eine sorgfältige Wertermittlung durch und verkaufen Ihre Immobilie. Als zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen wir zudem auf Wunsch Gutachten gemäß § 194 BauGB und der ImmoWertV. Auch für den Zugewinnausgleich können Sie uns mit der Erstellung eines Wertgutachtens beauftragen. „Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch montags bis samstags von 08.00 bis 20:00 Uhr zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Anruf unter 040 – 38 66 62 00 oder 04191 – 50 22 45. Oder besuchen Sie uns einfach auf unseren Homepages www.kroneimmobilien.de und www.sv-wulfundkollegen.de