KIEL. In 67 Kommunen in Schleswig-Holstein können künftig Maßnahmen auf Basis des Baulandmobilisierungsgesetzes umgesetzt werden. Das Ziel ist, schneller Wohnraum schaffen zu können. Voraussetzung für die Anwendung des Gesetzes ist die Identifikation von angespannten Wohnungsmärkten. Das Innenministerium hat alle 1.106 Städte und Gemeinden im Land mit Hilfe eines Gutachtens bewertet und 67 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne von § 201a Baugesetzbuch identifiziert.

Das Kabinett in Kiel hat am 10. Januar der sogenannten Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zugestimmt. Kommunen, die in der Verordnung aufgelistet sind, können ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren Bauplänen zugunsten des Wohnungsbaus zulassen.

"Wir gehen davon aus, dass wir eine belastbare und umfänglich abgestimmte Gebietskulisse haben", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. "Wir unterstützen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt dabei, ihrer Daseinsvorsorge gerecht zu werden und Wohnraum zu schaffen, den ihre Einwohnerinnen und Einwohner dringend benötigen", sagte die Ministerin.

Zur Feststellung eines Gebiets mit angespanntem Wohnungsmarkt wurde ein Punkteverfahren gewählt. Den Gemeinden wurden anhand der maßgeblichen Indikatoren Punkte zugewiesen. Folgende fünf Indikatoren wurden zur Gebietsbestimmung herangezogen:

  • Status Mietpreise 2020 (Angebotsmieten)
  • Entwicklung Mietpreise (absolut, jährliche Änderung 2017 – 2020)
  • Anteil der Mietwohnungsangebote preislich unterhalb des Landesdurchschnitts (2020)
  • Anteil der Angebote am (Mehrfamilienhaus-) Wohnungsbestand (2020)
  • Rechnerische Mietbelastung: Verhältnis von Einkommen und Mietniveau (2019)

Der Vorteil dieses Verfahrens ist eine hohe Transparenz und ermöglicht den direkten Vergleich der Kommunen. Zusätzlich gab es eine umfassende Abfrage bei den Kommunen, die zumindest Anspannungstendenzen aufzeigten. Diese Einschätzung der Gemeinden wurde berücksichtigt.

Die "Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nach 201a BauGB" soll am 9. Februar 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Einen Tag später sollen die Gemeinden auf die Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes zurückgreifen können.

Die Liste der Orte mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne von § 201a Baugesetzbuch

Alphabetische Übersicht über die identifizierten Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB:

  1. Ahrensbök 2. Ahrensburg 3. Ammersbek 4. Bad Bramstedt 5. Bad Schwartau 6. Bad Segeberg 7. Bargfeld-Stegen 8. Bargteheide 9. Barmstedt 10. Barsbüttel 11. Bönningstedt 12. Bordesholm 13. Börnsen 14. Büsum 15. Dahme 16. Ellerau 17. Elmshorn 18. Fehmarn 19. Geesthacht 20. Glinde 21. Grömitz 22. Großhansdorf 23. Halstenbek 24. Hasloh 25. Heikendorf 26. Heiligenhafen 27. Helgoland 28. Henstedt-Ulzburg 29. Hörnum (Sylt) 30. Kaltenkirchen 31. Kampen (Sylt) 32. Kellenhusen (Ostsee) 33. Kiel 34. Laboe 35. Lauenburg/Elbe 36. List auf Sylt 37. Lübeck 38. Lütjensee 39. Neustadt in Holstein 40. Norderstedt 41. Oststeinbek 42. Pinneberg 43. Probsteierhagen 44. Quickborn (Kreis Pinneberg) 45. Ratekau 46. Reinbek 47. Reinfeld (Holstein) 48. Rellingen 49. Sankt Peter-Ording 50. Scharbeutz 51. Schenefeld (Kreis Pinneberg) 52. Schönberg (Holstein) 53. Siek 54. Stockelsdorf 55. Sülfeld 56. Sylt 57. Tangstedt (Kreis Stormarn) 58. Timmendorfer Strand 59. Tornesch 60. Trittau 61. Uetersen 62. Wedel 63. Wenningstedt-Braderup (Sylt) 64. Wentorf bei Hamburg 65. Wittdün auf Amrum 66. Wrixum 67. Wyk auf Föhr