Schleswig (em) Zu Beginn der 50-er Jahre wurden die Teerpappenfabrik und die ehemalige Gasfabrik im Bereich der Wiking-Halbinsel stillgelegt. Durch den Betrieb beider Unternehmen ist das Areal Wiking-Eck erheblich durch Bodenverunreinigungen belastet. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat in seiner Sanierungsverfügung im Oktober 2016 die Stadt als Gesamtstörer benannt und die sofortige Vollziehung erlassen. Dieser Bescheid wurde nach gerichtlichem Vergleich aufgehoben unter der Bedingung, dass sich die Stadt schließlich mit fachlicher Unterstützung des Kreises bereit erklärt, den Sanierungsplan in Auftrag zu geben und eine Variante zur Standort-Sanierung auszuwählen. Seit letzter Woche liegt dem Kreis und der Stadt der Entwurf einer sogenannten Machbarkeitsstudie vor, die verschiedene Varianten zur Standort-Sanierung vorsieht. Die Studie bildet die Grundlage für den von der Stadt Schleswig zu erstellenden Sanierungsplan. Kreis und Stadt arbeiten auf Grundlage dieser Studie jetzt gemeinsam an einer Lösung, die optimalerweise nachhaltig ist und zukünftige Generationen nicht weiter belasten sollte. Zwischenzeitlich hat der Kreis einen ausgewiesenen Fachanwalt für Umweltrecht beauftragt, ein Rechtsgutachten zur Auswahl der Störerschaft und der Verhältnismäßigkeit der möglichen Variantenauswahl zur Standortsanierung zu erstellen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Stadt Schleswig. Erst wenn dieses juristische Gutachten vorliegt können weitere Schritte für die Abarbeitung bekannt gegeben werden. Landrat und Bürgermeister stimmen überein, dass die beste Grundlage eine außergerichtliche Einigung wäre, um keine weitere Zeit zu verlieren. KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG Pressestelle Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig Telefon 04621 / 87-0, Telefax 04621 / 87-636 E-Mail: pressestelle@schleswig-flensburg.de