Schwerin (em) Vollversammlung beschließt massive Beitragsentlastung – Am 4. Dezember 2019 beschlossen die Mitglieder der IHK-Vollversammlung massive Beitragsentlastungen für die Unternehmen Westmecklenburgs. Dieses Paket beinhaltet eine temporäre Absenkung des Umlagehebesatzes auf 0.015 Prozent für die Jahre 2019 und 2020. Darüber hinaus wurde eine Senkung der Grundbeiträge für den überwiegenden Anteil der IHK-zugehörigen Unternehmen in Westmecklenburg beschlossen. Insgesamt werden die Unternehmen bis zum Jahr 2024 voraussichtlich um mehr als 5 Millionen Euro entlastet. „Diese Beschlussfassung zeigt, wie verantwortungsvoll die Mitglieder der Vollversammlung der IHK zu Schwerin ihren Auftrag im Interesse aller Unternehmen Westmecklenburgs wahrnehmen. Das Prinzip, die zahlreichen Aufgaben der IHK zu sichern und gleichzeitig für Effizienz und Transparenz zu sorgen, wird gerade im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltes und der damit einhergehenden Beitragsentlastung sehr deutlich. Eine Einschränkung des IHK-Leistungsangebotes ist damit nicht verbunden. Die erfolgreiche Arbeit der IHK zu Schwerin wird auch in der Zukunft fortgesetzt“, so Matthias Belke, Präsident der IHK zu Schwerin. Die Vollversammlung der IHK zu Schwerin wird auch als „Parlament der Wirtschaft“ bezeichnet und hat entsprechend der gesetzlichen Grundlagen vor allem das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft zu vertreten. Sie ist für die grundsätzliche strategische Ausrichtung der IHK zu Schwerin verantwortlich und trifft wesentliche Entscheidungen. Gegenwärtig sind rund 24.000 IHK-zugehörige Unternehmen in Westmecklenburg ansässig. Quelle: www.ihkzuschwerin.de | Industrie- und Handelskammer zu Schwerin | Bild: © IHK zu Schwerin