B2B Wirtschaft

Artikel

Stadt Quickborn

Jetzt Förderung für Maßnahmen zu Biodiversität im Tourismus beantragen

Quickborn (em) Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein investive Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus fördert. Hierzu zählen insbesondere die insektenfreundliche, regionaltypische Umgestaltung von Außenanlagen, der Austausch vorhandener Außenbeleuchtung gegen insekten- und fledermausverträgliche Beleuchtung, das Aufstellen von Insektenhotels oder die Anlage von naturnahen Kleingewässern. Antragsberechtigt sind: Betreibende von Campingplätzen und touristisch genutzten Bauernhöfen Betreibende von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben Lokale Tourismusorganisationen Die förderfähigen Ausgaben von mindestens 5.000 Euro werden bis zu 80% bezuschusst. Zuwendungsanträge sind schriftlich an das Tourismusreferat im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein als Bewilligungsstelle zu richten. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an: [foerdermittelmanagement@quickborn.d
16.08.2023

Marktplatz