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Stadt Quickborn
Hillwood-Ansiedlung: Vorbereitung auf die Zeit nach Aufhebung der Baugenehmigung
03.01.2024
Stadt Quickborn
Jetzt Förderung für Maßnahmen zu Biodiversität im Tourismus beantragen
Quickborn (em) Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein investive Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus fördert. Hierzu zählen insbesondere die insektenfreundliche, regionaltypische Umgestaltung von Außenanlagen, der Austausch vorhandener Außenbeleuchtung gegen insekten- und fledermausverträgliche Beleuchtung, das Aufstellen von Insektenhotels oder die Anlage von naturnahen Kleingewässern.
Antragsberechtigt sind:
Betreibende von Campingplätzen und touristisch genutzten Bauernhöfen
Betreibende von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben
Lokale Tourismusorganisationen
Die förderfähigen Ausgaben von mindestens 5.000 Euro werden bis zu 80% bezuschusst. Zuwendungsanträge sind schriftlich an das Tourismusreferat im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein als Bewilligungsstelle zu richten. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an: [foerdermittelmanagement@quickborn.d
16.08.2023
Stadt Quickborn
Förderung für Lastenfahrrad oder Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung möglich
27.07.2023
Stadt Quickborn
Kommunen des Kreises Pinneberg unterschreiben gemeinsame Resolution zur Senkung der Kreisumlage
05.05.2023