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Stadt Quickborn

Einladung zum 3. Unternehmensfrühstück der Stadt Quickborn

Quickborn (em) Die Stadt Quickborn lädt alle Quickborner Unternehmen am Freitag, den 4. April 2025 von 9 bis 11 Uhr zum 3. Unternehmensfrühstück ins Veranstaltungszentrum der Stadtwerke Quickborn ein. Neben dem gegenseitigen Kennenlernen und Austausch untereinander gibt es fachlichen Input zum Thema „Finanzierungsmöglichkeiten jenseits der klassischen Bankenfinanzierung.“ Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Investitionen zu finanzieren – sei es für die Unternehmensnachfolge, den Bau einer neuen Halle oder das weitere Wachstum. Die Frage, die sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer dann stellen: Gibt es Möglichkeiten jenseits der klassischen Bankfinanzierung? „Ja die gibt es in Form von stillen und offenen Beteiligungen – und zwar explizit auch für kleinere Unternehmen“, sagt Franco Mathias, Geschäftsführer der Quickborner Unternehmens- und Beteiligungsgesellschaft HCM. „Durch dieses wirtschaftliche Eigenkapital wird die Finanzierung deutlich flexibler und kr
30.03.2025
Stadt Quickborn

Stadt Quickborn erhebt Einwendungen gegen Hillwood-Nachtrag

Quickborn (em) Der Kreis Segeberg hat die aufgrund eines erfolgreichen Eilverfahrens der Stadt Quickborn nicht vollziehbare Baugenehmigung für ein Massenlogistikzentrum der Firma Hillwood noch nicht aufgehoben. Unterdessen versucht die Firma Hillwood über einen zweiten Nachtrag zur ursprünglichen Baugenehmigung zu einer rechtmäßigen Baugenehmigung zu gelangen. In diesem zweiten Nachtrag soll das Verkehrsaufkommen massiv von 1.600 LKW-Fahrten in der Ursprungsbaugenehmigung auf 700 LKW-Fahrten zwischen 6 und 22 Uhr sowie 80 LKW-Fahrten zwischen 22 und 6 Uhr reduziert werden. Diese Reduzierung soll bei gleichbleibender Gewerbefläche, gleichbleibender Beschäftigtenzahl sowie unveränderter Anzahl der Hallen und Ladetore erfolgen. Im Rahmen einer Beteiligung als „Nachbarin“ ist der Stadt Quickborn am 2. Dezember 2024 kurzfristig die Möglichkeit eingeräumt worden, über die Feiertage bis zum 2. Januar 2025 Einwendungen gegen den zweiten Nachtrag zu erheben. Von dieser Möglichkeit hat di
14.01.2025
Stadt Quickborn

Save the Date: Zweites Unternehmensfrühstück der Stadt Quickborn

Quickborn (em) Am 8. November 2024 veranstaltet die Stadt Quickborn das zweite Unternehmens­frühstück und wird hierzu alle Quickborner Unternehmen einladen. Das gemeinsame Frühstück findet in der Zeit von 9 bis 11 Uhr im Veranstaltungszentrum der Stadtwerke Quickborn GmbH statt. Das Thema der Veranstaltung wird „Talente gewinnen, Erfahrungen nutzen: Poten­ziale von U20 bis Ü50 fördern“ lauten. Nach der erfolgreichen Auftaktveranstaltung im Juni dieses Jahres mit mehr als 40 Unter­nehmerinnen und Unternehmern geht das Unternehmensfrühstück der Stadt Quickborn in die zweite Runde. Mit dem wichtigen Motto der Veranstaltung widmet sich die Wirtschaftsförderung einem Thema, bei dem viele Quickborner Unternehmen Unterstützung benötigen. Das hat die im März des Jahres durchgeführte Unter­nehmensbefragung ergeben. Rund drei Viertel der teilnehmenden Unternehmen gaben an, dass sie Unterstützung bei der Akquise von Auszubildenden sowie Arbeits- und Fachkräften benötigen. „Wir haben zwe
09.09.2024
Stadt Quickborn

Jetzt Förderung für Maßnahmen zu Biodiversität im Tourismus beantragen

Quickborn (em) Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein investive Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus fördert. Hierzu zählen insbesondere die insektenfreundliche, regionaltypische Umgestaltung von Außenanlagen, der Austausch vorhandener Außenbeleuchtung gegen insekten- und fledermausverträgliche Beleuchtung, das Aufstellen von Insektenhotels oder die Anlage von naturnahen Kleingewässern. Antragsberechtigt sind: Betreibende von Campingplätzen und touristisch genutzten Bauernhöfen Betreibende von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben Lokale Tourismusorganisationen Die förderfähigen Ausgaben von mindestens 5.000 Euro werden bis zu 80% bezuschusst. Zuwendungsanträge sind schriftlich an das Tourismusreferat im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein als Bewilligungsstelle zu richten. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an: [foerdermittelmanagement@quickborn.d
16.08.2023