Mit dem neuen Förderinstrument „Digibonus I Schleswig-Holstein“ erhalten Kleinstunternehmen eine finanzielle Unterstützung für ihre Digitalisierungsmaßnahme im Kommunikationsbereich, wenn diese mindestens 500 Euro kostet. Beantragt werden können die Landesmittel seit dem 17. Mai über die IB-SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein). Unternehmen stehen in der Corona-Krise vor großen Herausforderungen. Kundenkontakte zum Beispiel müssen sie in einer Form gestalten, die zur Eindämmung der Pandemie beiträgt. Digitale Kommunikationswege spielen deshalb eine wichtige Rolle. Der „Digibonus I Schleswig-Holstein“ soll Kleinstunternehmen helfen, geeignete Digitalisierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Der Zuschuss liegt je nach Kosten der Maßnahme einmalig bei 500 bis 1000 Euro. Förderfähig sind Ausgaben seit dem 1. Januar 2021. Beantragen können den Bonus Gewerbetriebe, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine mit bis zu fünf Mitarbeitern. „Digitale Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten zwischen Unternehmen und Kunden helfen nicht nur dabei, die Corona-Pandemie einzudämmen. Sie stärken die Effizienz und damit die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen. Kleinstunternehmen können die erforderlichen Investitionen oft nur schwer finanzieren. Deshalb unterstützen wir sie dabei“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz.