Norderstedt (em) Der häufigste Rat, den Juristen geben, ist wohl, vertragliche Vereinbarungen nach Möglichkeit schriftlich festzuhalten. Aber selbst wenn man diesen Rat beherzigt, bedeutet das noch nicht, dass sämtlicher Streit vermieden wird.
Oft stellt sich erst bei der Abwicklung eines Vertrages ...
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21.03.2011