Hamburg (em) Die Finanzminister von Bund und Ländern müssen den gravierenden Standortnachteil Steuererhebungsverfahren für Importgüter dringend reformieren, fordern der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) und eine breite Koalition von Verbänden, Kammern und Steuerberatern. Praktisch alle EU-Nachbarstaaten machen längst vor, wie es besser geht. Denn während Unternehmen, die Güter über Deutschland in die EU einführen, zunächst vom Zoll zur Kasse gebeten werden und eine Anrechnung erst sehr viel später nach der Umsatzsteuervoranmeldung bei den Finanzämtern der Länder erfolgt, kann die Einfuhrumsatzsteuer in den meisten anderen EU-Staaten direkt bei der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet werden. Die Direktverrechnung spart Liquidität und Verwaltungsaufwand.

„Das deutsche Steuersystem für Importe aus Übersee ist teurer, komplizierter und bürokratischer als in fast allen anderen Ländern der Zollunion. Es belastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und macht den Standort Deutschland unattraktiv für Neuansiedlungen, zum Beispiel von Handelshäusern, Speditionen und Logistikunternehmen. Unsere Nachbarn – von den Niederlanden über Polen bis Österreich – wenden das vereinfachte Verfahren der Direktverrechnung mit der Umsatzsteuervoranmeldung an. Dieses Vorgehen spart den Unternehmen enormen administrativen Aufwand und lässt ihnen Liquidität. Zudem wird dort die Finanzverwaltung entlastet, ohne dass dem Fiskus Einnahmen verloren gehen. Im Gegenteil: Der Fiskus dürfte unter dem Strich mit höheren Einnahmen rechnen. Die Finanzministerkonferenz muss deswegen das deutsche Bürokratiemonster Einfuhrumsatzsteuer jetzt dringend bändigen“, fordert Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer des ZDS.

Bei der Konferenz der Finanzminister am 11. April steht das Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer auf der Agenda. Anlass ist ein Evaluierungsbericht der Bundesregierung zur Fristverlängerung bei der Steuerzahlung, die während der Coronapandemie als Entlastungsmaßnahme eingeführt wurde. Eine Untersuchung des Deutschen Maritimen Zentrums (DMZ) ergab bereits im März 2023, dass diese Fristverlängerung den bestehenden Wettbewerbsnachteil nicht aufhebt. Das DMZ empfiehlt deshalb ebenfalls die Angleichung des deutschen Erhebungsverfahrens an den europäischen Standard.

Im Jahr 2023 führten Unternehmen Waren im Wert von knapp 651 Mrd. Euro aus Drittstaaten nach Deutschland ein. Entsprechend hoch waren die Einfuhrumsatzsteuerzahlungen der deutschen Importeure. Eine Reform des Erhebungsverfahrens würde unmittelbar zu einer Entlastung der Unternehmen beitragen und sie im innereuropäischen Wettbewerb stärken. Gleichzeitig würde Bürokratie abgebaut und auch der Verwaltungsaufwand auf Seite der Finanzverwaltungen der Länder reduziert. Die Reform wäre also mustergültiger Bürokratieabbau und würde den Wirtschaftsstandort Deutschland im innereuropäischen Wettbewerb stärken. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an die Finanzministerkonferenz im April, die Reform anzugehen.