Als erstes Bundesland hat Hamburg durch Sonderparkausweise das Quartiersparken eingeführt und damit Maßstäbe gesetzt. Beim Runden Tisch bestätigten Vertreterinnen und Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der Handwerkskammer, der Handelskammer und des Hamburger Sportbunds: Das System funktioniert. Einigkeit und Freude herrschten auch über den gemeinsamen Erfolg der bundesgesetzlichen Änderung.
Auf Initiative Hamburgs hat der Bund die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit künftig bundesweit neben Bewohnerinnen und Bewohnern auch bestimmte andere Personengruppen, die einen besonderen Bezug zum Quartier haben, dort bevorzugt parken können — als fester Grundsatz und nicht mehr als Ausnahme. Die Teilnehmenden des Runden Tisches haben den Weg dahin maßgeblich mitbereitet: mit ihren Erfahrungen aus der Praxis konnte sich Verkehrssenator Anjes Tjarks auch bundesweit für lebensnahe Lösungen einsetzen. Die Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften steht zwar noch aus, aber Hamburg schreitet unabhängig davon voran.
Mit seinem System zeigt Hamburg schon heute, wie modernes Parkraummanagement aussehen kann: praxistauglich, digital und unbürokratisch. Auch das ist ein gemeinsamer Erfolg des Runden Tisches. Bis zur vollständigen Anpassung des Straßenverkehrsrechts werden mit Hilfe von Sonderparkausweisen nicht nur Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch all jene berücksichtigt, die Teil des Quartiers sind und für Ihre Arbeit oder Dienstleistung ein Auto benötigen — zum Beispiel Handwerksbetriebe, Pflegedienste, Hebammen oder Vereine.
Die Sonderparkausweise können einfach online beantragt, genehmigt und direkt in der VIATO Parken-App genutzt werden. Nach mehreren Monaten im Echtbetrieb haben die Teilnehmenden das System als erfolgreich und alltagstauglich bewertet. Nun folgt der Regelbetrieb.
Seit Oktober 2025 wurden insgesamt 2.779 Sonderparkausweise digital ausgestellt. Die hohen Genehmigungsquoten belegen: Hamburg hat das Quartiersparken etabliert. 92,82 Prozent der Anträge beim Parken am Standort werden genehmigt. Was formal als Ausnahmegenehmigung läuft, wird in der Praxis längst wie ein verlässlicher Anspruch gelebt. Gleiches gilt für das Parken am Einsatzort (99,83 Prozent) und für Schichtdienst (100 Prozent).
Das neue System
Betriebe, Vereine und ähnliche Institutionen profitieren im neuen System von vielen Vorteilen:
- Weniger Aufwand: Stammdaten werden automatisch übernommen, Unterlagen müssen nicht bei jedem Antrag erneut hochgeladen werden.
- Flexiblere Nutzung: Die Berechtigung kann jederzeit aktiviert und genutzt werden. Mit nur 2 Klicks wird der Parkvorgang gestartet oder beendet.
- Eigenständige Kennzeichenverwaltung: Neue Kennzeichen können direkt im Online-Antragsverfahren eingetragen werden – ohne Gegenprüfung durch die Verwaltung, ohne Gebühren und ohne Wartezeit. Auch abends und am Wochenende.
- Kein Papier mehr: Parkberechtigungen liegen digital vor – kein Auslegen von Zetteln, kein Verlust oder Vergessen mehr.
- Fehlerfreier Nachweis: Digitale Sonderparkausweise können nicht verschmieren, ausbleichen oder vom Armaturenbrett rutschen.
Das System funktioniert — damit hat der Runde Tisch seine Aufgabe erfüllt. Die Teilnehmenden und der Landesbetrieb Verkehr (LBV) bleiben weiterhin im engen Austausch.
Anjes Tjarks, Senator der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende: „Mit dem Quartiersparken hat Hamburg als erstes Bundesland ein modernes, digitales Parkraummanagement eingeführt, das weit über das klassische Bewohnerparken hinausgeht. Wir denken dabei nicht nur an die Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch an alle, die im Quartier arbeiten oder Dienstleistungen erbringen – von Handwerksbetrieben über Pflegedienste bis zu Vereinen. Dass der Bund – auf unsere Initiative hin – die rechtlichen Grundlagen für eine bundesweite Umsetzung schafft, zeigt: Wir haben gemeinsam mit den Partnern lebens- und praxisnahe Lösungen etabliert.“
Alexandra Lott, Geschäftsführerin des LBV: „Handwerksbetriebe, Pflegedienste, Sportvereine — sie alle brauchen einfache Lösungen, keine Bürokratie. Unser neues System funktioniert, das zeigt auch das Feedback vom Runden Tisch. Wenn das Bundesrecht steht, wollen wir nicht hinter das zurückfallen, was wir heute schon ermöglichen. Dafür bleiben wir als LBV im engen Austausch mit allen Beteiligten.“
Kirsten Ahlheit, Geschäftsführende Vorständin Paritätischer Wohlfahrtsverband: „Wer Menschen pflegt, begleitet oder fördert, gehört zum Quartier – genauso wie die Bäckerei um die Ecke oder der Sportverein. Mit dem Quartiersparken wird anerkannt, was die soziale Arbeit schon immer war: ein fester Bestandteil des Quartiers, kein Ausnahmefall. Dass Hamburg dafür auch auf Bundesebene die rechtlichen Grundlagen geschaffen hat, ist ein echter Erfolg – und ein Ergebnis eines Prozesses, der gezeigt hat, wie viel möglich ist, wenn alle Beteiligten ernst genommen werden.“
Jan-Oliver Siebrand, Leiter des Geschäftsbereichs Nachhaltigkeit und Mobilität der Handelskammer Hamburg: „Dass die Hamburger Wirtschaft und die Politik hier im Schulterschluss auf Bundesebene etwas bewegen konnten, ist ein wichtiges Signal. Nun muss die rechtliche Gleichstellung von in Bewohnerparkzonen ansässigen Gewerbebetrieben schnell umgesetzt werden, damit diese bei Ausnahmegenehmigungen nicht mehr vom Wohlwollen abhängig sind, sondern denselben rechtlichen Anspruch besitzen.“
Karsten Marschner, Vizepräsident Hamburger Sportbund e. V.: „Wir freuen uns, dass die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende den Gesprächsfaden auch mit dem Sport wieder aufgenommen hat. Durch enge Abstimmung und Gespräche vor Ort konnten schon etliche Erleichterungen für unsere Vereine realisiert werden, die den Aufwand für die meist ehrenamtlich tätigen Vereinsverantwortlichen bereits deutlich reduziert haben. Durch das neue Quartiersparken wird es nun noch einfacher werden, da man vielfach nicht mehr auf Ausnahmeregelungen angewiesen ist. Der Sport steht für die weitere, gemeinsame Entwicklung des Themas immer zur Verfügung.“
Hjalmar Stemmann, Präsident der Handwerkskammer Hamburg: „Die Digitalisierung der Sonderparkberechtigungen vereinfacht das Handwerkerparken in unserer Stadt enorm, gerade beim Einsatz wechselnder Fahrzeuge. Der wichtigere Entwicklungsschritt steht aber erst bevor, und bis dahin ist noch einiges an Arbeit zu leisten: Das Ziel ist erst erreicht, wenn künftig auch andere ortsansässige Personengruppen im Rahmen des Bewohnerparkens privilegiert werden. Das betrifft dann zum Beispiel Handwerksbetriebe. Sie müssen dann in der Regel keine Ausnahmegenehmigung mehr beantragen, sondern werden gleichberechtigt behandelt wie private Anwohner. Die dafür nötige Anpassung der Straßenverkehrsordnung und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften steht aber noch aus; eine Initiative des Hamburger Senats in Abstimmung mit dem Runden Tisch hat dafür den Boden bereitet, was wir sehr zu schätzen wissen. Wir bleiben dran.“
