Der Senat hat heute die Weichen für die weitere Entwicklung der ehemaligen Karstadt-Warenhäuser in Harburg und Bergedorf gestellt. Mit einer Drucksache wird die Bürgerschaft u. a. um Zustimmung zur Veräußerung der Grundstücke im Wege einer Konzeptvergabe im Rahmen der neuen Bodenpolitik ersucht. Beide Liegenschaften hatte die Stadt zuvor erworben, um gemeinwohlschädliche Bodenspekulation und langjährigen Stillstand zu vermeiden.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit dem Erwerb der Schlüsselgrundstücke in Harburg und Bergedorf durch unseren Landesbetrieb LIG haben wir ein starkes Zeichen für die nachhaltige Entwicklung beider Innenstädte gesetzt. In Harburg konnte eine konkrete Spekulationsgefahr gebannt werden. In Bergedorf ist es gelungen, die Flächen inklusive der bereits fortgeschrittenen Planungen für die Neugestaltung zu erwerben. Nun können wir aus dem Fahrersitz die Zukunft dieser Grundstücke gestalten, nicht aus der Zuschauerperspektive – dafür ist es nicht erforderlich, dauerhaft und vollständig das Eigentum bei der Stadt zu behalten. An beiden Standorten wollen wir mit verlässlichen Partnern eine zukunftsorientierte Nutzung erreichen – mit einem attraktiven Mix aus Wohnen, Einzelhandel und Dienstleistungen, der Schritt für Schritt in den nächsten Jahren mit städtischen Konzept-Ausschreibungen in die Umsetzung gehen soll. Unser Ziel ist es, beide Innenstädte zu beleben, neue zentrale Wohnangebote zu schaffen und die Aufenthaltsqualität für alle weiter zu steigern. Das ist eine Investition in die Zukunft beider Bezirke und ein wichtiger Beitrag zur Stadtentwicklung in Hamburg. Wie das gelingen kann, ist im Wandsbeker Zentrum zu besichtigen, wo wir gerade Grundsteinlegung gefeiert haben. Selbstverständlich werden die jeweiligen bezirklichen Gremien im weiteren Umsetzungsweg umfassend beteiligt.“
Harburg
Noch im laufenden Jahr sollen die finalen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die weitere Entwicklung des ehemaligen Karstadt-Gebäudes in Harburg vorliegen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden verschiedene Entwicklungsszenarien erarbeitet und hinsichtlich ihrer städtebaulichen sowie immobilienwirtschaftlichen Eignung geprüft. Ziel ist eine nachhaltige, wirtschaftlich tragfähige und städtebaulich sinnvolle Lösung. Ein wesentliches Zwischenergebnis steht allerdings schon jetzt fest: Die Immobilie soll auch ein Zentrum für öffentliche Nutzungen werden und es soll Wohnraum entstehen. Um die im Detail noch festzulegende Mischnutzung später umsetzen zu können, hat der Senat heute die Bürgerschaft dazu aufgefordert, ihre Zustimmung zu einem möglichen Verkauf des Grundstücks oder eines Teils davon zu erteilen. Der Verkauf kann erfolgen, sobald ein Entwicklungskonzept abgestimmt und damit die Rahmenbedingungen für eine künftige Nutzung und Bebauung gelegt wurden. Die Machbarkeitsstudie soll Entscheidungsgrundlage dafür sein, welche Grundstücksteile verkauft und welche durch die Stadt Hamburg selbst entwickelt werden können, öffentliche Nutzungen sollen dabei im Eigentum der Stadt verbleiben. Die zuständigen bezirklichen Gremien werden im weiteren Prozess weiter umfassend beteiligt werden. Der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat 2024 das etwa 7.000 m² große Areal am Schloßmühlendamm erworben.
Dressel: „Das geplante öffentliche Zentrum stellt einen wichtigen Impuls für Harburgs Innenstadt dar. Geplant ist es weiterhin, in städtischer Regie die Standorte für Bücherhalle, Volkshochschule und das Archäologische Museum Hamburg zusammenzuziehen. Letzteres ist bereits jetzt an den Standort gezogen und macht bis zur Neuentwicklung des Areals unter anderem die Harburger Geschichte auf einer dafür hergerichteten Fläche im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes für Besucherinnen und Besucher erfahrbar. Darüber hinaus ist eine Veräußerung eines Teils des bisherigen Karstadt-Grundstücks an verlässliche Partner der Wohnungswirtschaft denkbar, um in dieser attraktiven, zentralen Lage Harburgs neuen Wohnraum für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaffen.“
Christian Carstensen, Bezirksamtsleiter Harburg: „Mit der Entscheidung, die Bürgerschaft um die Zustimmung zu einem möglichen Teilverkauf des ehemaligen Karstadt-Grundstücks zu bitten, setzt der Senat ein wichtiges Zeichen für eine langfristig tragfähige und attraktive Perspektive an diesem zentralen Ort. Nach einem positiven Bürgerschaftsbeschluss kann anschließend die vom Bezirksamt beauftragte Machbarkeitsstudie abgeschlossen und auf dieser Basis die Umgestaltung des Grundstücks eingeleitet werden. Vor allen Beteiligten liegt zwar auch dann noch ein längerer Prozess aber der erste Schritt wurde heute getan, daher bin ich für den Senatsbeschluss sehr dankbar.“
Bergedorf
Der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hatte erst vor kurzem zwei bedeutende Grundstücke des ehemaligen Karstadt Warenhauses im Herzen von Hamburg-Bergedorf erworben. Ein entsprechender Vertrag wurde am 28. Mai 2026 notariell geschlossen. Es handelt sich um die Flächen „Sachsentor 33-39“ und „Bergedorfer Markt 5-7“ mit einer Gesamtfläche von rund 4.200 qm. Die Grundstücke liegen in unmittelbarer Nähe zueinander und bilden einen zentralen Baustein für die zukünftige Entwicklung der Bergedorfer Innenstadt.
Dressel: „Die ehemaligen Karstadt-Gebäude in Bergedorf sind Schlüsselgrundstücke für die Entwicklung der Bergedorfer Innenstadt. Wir haben als Stadt hier nicht nur die Grundstücke, sondern auch die bereits fortgeschrittenen Planungen für die Neugestaltung erworben, an deren Entwicklung der Bezirk aktiv beteiligt war. Diese Planungen sehen einen attraktiven Mix aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnen vor. Mit dem heutigen Schritt haben wir einen guten Rahmen für die weitere Umsetzung gesetzt. Eine gute Nachricht für die Bergedorfer City!“
Cornelia Schmidt-Hoffmann, Bezirksamtsleiterin Bergedorf: „Sachsentor und Bergedorfer Markt liegen genau da, wo unsere Innenstadt pulsiert. Dass diese Flächen jetzt in städtischer Hand für eine geordnete Entwicklung genutzt werden können, ist ein echter Gewinn für Bergedorf. Die Pläne liegen vor: unten Läden und Gastronomie, oben Wohnungen. Zusammen mit den künftig neugestalteten Bereichen an der Bergedorfer Schloßstraße und der Alten Holstenstraße fügt sich so eines der großen Puzzleteile unserer Innenstadt zusammen. Für die kommende Entwicklung haben wir früh und verlässlich einen Rahmen gesetzt, den ein Käufer jetzt nutzen könnte.“
Das Bezirksamt Bergedorf hat in den vergangenen Jahren entscheidende Grundlagen für die Entwicklung des Areals geschaffen. Mit der Initiierung und fachlichen Vorbereitung des Sanierungsgebiets „Zentrum Bergedorf“, der konsequenten Anwendung des Besonderen Städtebaurechts und als zentraler Verhandlungspartner beim Erwerb der Grundstücke hat der Bezirk maßgebliche Impulse für den jetzt erfolgten Ankauf gesetzt. Auch die Bebauungskonzepte wurden vom Bezirksamt aktiv gesteuert: Grundlage sind städtebaulich-hochbauliche Wettbewerbsverfahren aus dem Jahr 2022, aus denen in enger Abstimmung mit der Bezirkspolitik und der Öffentlichkeit tragfähige Nutzungskonzepte hervorgegangen sind. So soll die Innenstadt durch neue Wohnangebote, Einzelhandels- und Gastronomieflächen sowie hochwertige öffentliche Räume gestärkt und Bergedorf als lebendiger Mittelpunkt weiterentwickelt werden. Die zuständigen bezirklichen Gremien werden im weiteren Prozess weiter umfassend beteiligt werden.
Die Liegenschaft „Sachsentor 33-39“ ist mit dem ehemaligen Warenhaus bebaut, das seit 2021 leer steht. Das Grundstück „Bergedorfer Markt 5-7“ ist nach dem Abriss des Gebäudes unbebaut. Beide Flächen sind zentral gelegen, fußläufig zum Bahnhof, City Center und Wochenmarkt, und verfügen über eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Die nächsten Schritte umfassen die Entwicklung konkreter Nutzungskonzepte und die Einbindung der Bergedorfer Öffentlichkeit in die weiteren Planungen.
Collage Lagepläne 2022 (gestrichelt: Projekt Bergedorfer Markt)FHH und B99 Architekten + Schenk Fleischhaker Architekten
