Hamburg. Am 30. September ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die gemeinsame Klage der Umweltverbände BUND und Nabu gegen den ersten Planfeststellungsbeschluss zum Bau der A26-Ost verhandelt worden. Dazu erklärt der Vorsitzende des Industrieverband Hamburg, Andreas Pfannenberg:

„Wir sind sehr besorgt darüber, dass das Bundesverwaltungsgericht den Bau der A26-Ost vorerst gestoppt hat. Die erneute Untersuchung möglicher Umweltauswirkungen und eine Überarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses wirft dieses Projekt zeitlich deutlich zurück. Das ist eine Hiobsbotschaft für Hamburgs Industrie und gefährdet die Standortperspektive massiv, auch weil die Planungen für die neue Köhlbrandbrücke nicht schnell genug vorangehen. Die A26-Ost bündelt den weiträumigen Hafenverkehr, sie verbessert die Erreichbarkeit sowie die Leistungsfähigkeit des Standortes Hamburg. Gleichzeitig entlastet sie die innerstädtischen Quartiere von Verkehr und damit von Lärm- und Schadstoffemissionen. Die Wirtschaftsverkehre der Industrie und des Hafens werden auch weiterhin zu einem wesentlichen Anteil über Straßen abgewickelt werden müssen, zukünftig sogar emissionsfrei. Dafür ist die Hafenpassage eine notwendige Voraussetzung. Und im Übrigen wären durch den Bau der A26-Ost auch deutlich mehr Industrieflächen betroffen als naturnahe Areale. Dass der Planfeststellungsbeschluss Fehler enthält, die der Senat hätte vermeiden können, ist sehr bedauerlich. Jetzt gilt es, diese Fehler so schnell wie möglich zu korrigieren.“