Hamburg (em) In einer Zeit, in der Fachkräfte dringend benötigt werden, schafft Hamburg neben dem seit 2020 deutlich verbesserten Aufstiegs-BAföG (AFBG) weitere attraktive Anreize, um die Motivation zur Weiterbildung zu stärken. Die seit 2019 eingeführte Meisterprämie wurde dazu jetzt von 1.000 Euro auf 1.300 Euro erhöht. Die Prämie erkennt die besondere Leistung der Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Weiterbildung an und berücksichtigt auch gestiegene Lebenshaltungs- und Lehrgangskosten. Insgesamt stellt der Senat für die Meisterprämie in den Jahren 2025 und 2026 zwei Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus stellt Hamburg bedarfsgerecht Landesmittel für das Aufstiegs-BAföG zur Verfügung: Im Jahr 2024 hat Hamburg mit über 4,6 Mio. 4.359 Hamburgerinnen und Hamburger im Rahmen des Aufstiegs-BAföG gefördert, die an einer Aufstiegsfortbildung teilgenommen haben.

Seit ihrer Einführung im Jahr 2019 haben 4.015 Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen die Meisterprämie bereits für sich genutzt – ob als Handwerksmeisterin bzw. -meister im Bereich Kraftfahrzeugtechnik, Installation und Heizungsbau oder im Bereich Handel und Dienstleistungen als Wirtschaftsfachwirtin bzw. -fachwirt.

Bildungssenatorin Ksenija Bekeris: „Wer sich für eine berufliche Fortbildung entscheidet, soll diese ohne wesentliche finanzielle Hürden bewältigen können. Denn hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte tragen maßgeblich zum Erfolg der Hamburger Wirtschaft bei. Deswegen stärkt der Hamburger Senat in Ergänzung zu den bisherigen Förderinstrumenten die berufliche Weiterbildung. Die 1.300-Euro-Prämie entlastet künftige Fachkräfte, würdigt deren Einsatz und setzt für alle, die noch keine Aufstiegsfortbildung begonnen haben, einen Anreiz. Zusätzlich sorgt Hamburg damit für mehr Gerechtigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung.“

Mit der Meisterprämie fördert Hamburg nicht nur Meisterinnen und Meister, sondern alle Fortbildungsabschlüsse auf den Niveaus 6 und 7 nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossenen wurden. Dazu zählen neben den klassischen Handwerksmeisterinnen bzw. -meistern auch Industriemeisterinnen bzw. -meister und die verschiedenen Betriebs- und Fachwirtinnen bzw. Betriebs- und Fachwirte. Weiterhin muss der Wohnsitz oder der Arbeitsort der Antragstellenden in Hamburg liegen.

Die erhöhte Meisterprämie kann bis drei Monate nach der Prüfung in 2025 beantragt werden. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter folgendem Link: https://www.hwk-hamburg.de/artikel/meisterpraemie-hamburg-93,95,14.html

Für Prüfungszeugnisse mit Datum vor dem 01.01.2025 gilt noch die bisherige die Prämie von 1.000 Euro.