Hamburg (em) Als erste Verwaltung in Deutschland nimmt die Freie und Hansestadt Hamburg eine Experimentierklausel in ihre Vergaberichtlinie auf. Diese tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft und ermöglicht es, bei einem Auftragswert von bis zu 100.000 Euro nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.

Voraussetzung ist, dass die städtische Venture Client-Einheit GovTecHH an dem Vergabeverfahren beteiligt ist und der Auftragsgegenstand den Einsatz neuer Technologien zur Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung zum Inhalt hat. Die Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden weiterhin beachtet.

Die Experimentierklausel für GovTech soll in Hamburg dafür sorgen, dass neue Technologien schneller erprobt werden können.

Staatsrat Jan Pörksen, Chef der Senatskanzlei Hamburg: „Hamburg als moderne Verwaltung setzt auf innovative Technologien. Mit der Experimentierklausel schaffen wir einen neuen Weg bei der Beauftragung von Unternehmen, der es ermöglicht schnell belastbare Praxiserfahrung zu sammeln. So können wir angemessen auf rasante Entwicklungen im Bereich Government Technology reagieren.“

**Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator der Finanzbehörde Hamburg: „**Hamburg setzt mit der Experimentierklausel die Handlungsspielräume, die mit der Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes eröffnet wurden, konsequent um.  So schaffen wir einen für alle Beteiligten verlässlichen Rechtsrahmen. Innovative Technologien können so zügig in die Hamburger Verwaltung einziehen. Einmal mehr setzt Hamburg damit im Vergaberecht innovative Akzente.“

GovTecHH: Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Technologieunternehmen fördern
Bereits 2022 hatte die Freie und Hansestadt Hamburg die Venture Client-Einheit GovTecHH ins Leben gerufen, um durch die Zusammenarbeit mit Technologieunternehmen, insbesondere Start-ups, die Beschaffung innovativer Lösungen am Markt zu intensivieren. GovTecHH identifiziert Problemstellungen in den Fachbereichen, sucht nach passenden Marktlösungen und prüft diese auf ihre Umsetzbarkeit. Im Anschluss begleitet GovTecHH die jeweiligen Fachbereiche bei der Kooperationsgestaltung mit dem Umsetzungspartner.

Hamburgs Venture Client-Einheit hat inzwischen umfangreiche Marktexpertise und ein großes Netzwerk Lösungsanbietern aufgebaut. Dieses Netzwerk ermöglicht es, schnell passende Kooperationspartnerinnen und -partner für Problemstellungen in der Hamburger Verwaltung zu finden. GovTecHH wird daher auch zukünftig an der Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlung zur Erprobung innovativer Lösungen beteiligt sein.

Derzeit erprobt Hamburg in einer Reihe von Pilotprojekten innovative Produkte. Eine Vielzahl davon wird auch durch GovTecHH begleitet. Zum Beispiel zur bedarfsorientierten Verteilung von Ladesäulen für E-Autos oder zur Übersetzung von redaktionellen Inhalten auf dem Stadtportal hamburg.de in Leichte Sprache.

Die Entscheidung für eine Experimentierklausel in Hamburg basiert auch auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Verwaltung & externe Innovator*innen/ Startups“ des IT-Planungsrates. Unter dem Vorsitz Hamburgs plädierte die Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht im Oktober 2021 für vereinfachte Beschaffungswege zur zügigen Erprobung neuartiger Lösungen.