Hamburg (em) Mit dem erstmals ausgeschriebenen Preis „NEU geDACHt“ möchte die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in Hamburg gebaute oder geplante Aufstockungen im Bestand prämieren, die als beispielhaft im Hinblick auf die Nutzung, Qualität und Gestaltung gelten können. Dafür ruft sie Architektinnen, Bauherren und Eigentümerinnen auf, bis zum 6. Mai 2024 ihre Beiträge einzureichen.

Das Schaffen von Wohnraum ist eines der zentralen Themen der Wohnungspolitik Hamburgs. Mit dem Ziel „Mehr Stadt in der Stadt“ setzt Hamburg auf eine flächenschonende und nachhaltige Stadtentwicklung. Die knapper werdenden Grundstücke für Wohnungsbau in erschlossenen Lagen der Stadt erfordern die Eröffnung neuer Wege. Dachaufstockungen und der Ausbau von Dachgeschossen, insbesondere im Geschosswohnungsbau, können in dem Zusammenhang ein noch nicht erschöpfend erschlossenes Potenzial der Innenentwicklung bieten, ohne zusätzliche Freiflächen für die Bebauung in Anspruch zu nehmen.

Mit dem Preis möchte die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen das Thema Dachaufstockung als Möglichkeit der Innenentwicklung stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken und positive Beispiele im Stadtbild aufzeigen. Gewürdigt werden Beiträge, die einen Mehrwert für den Wohnungsmarkt oder das Stadtbild schaffen oder von besonderer architektonischer oder energetischer Qualität sind. Dazu stehen der Jury insgesamt 15.000 € Preisgeld zur Verfügung, die auf die ersten drei prämierten Beiträge und ggf. weitere Anerkennungen aufgeteilt werden können. Die Preisverleihung ist für Juli 2024 vorgesehen. Anschließend ist eine öffentliche Ausstellung geplant.
Wer kann sich beteiligen?

  • Eingeladen und berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb sind die federführenden Architektinnen und Architekten, die Bauherren oder Eigentümerinnen und Eigentümer.
  • Einzureichen sind Objekte, die innerhalb der letzten zehn Jahre (Stichtag 01.01.2014) auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg fertig gestellt wurden oder aktuell in Planung sind und für die Bauanfrage gestellt wurde oder eine Baugenehmigung vorliegt.
  • Die eingereichten Objekte sollen mindestens eine zusätzliche Wohneinheit umfassen. Darüber hinaus sind weitere Nutzungen erlaubt.
  • Es können gebaute oder geplante Dachaufstockungen und Dachgeschossausbauten auf unterschiedlichen Gebäudetypen (Wohngebäude, Gewerbe-/Bürogebäude, Parkhäuser) eingereicht werden.

Die vollständige Auslobung können Sie hier herunterladen: www.hamburg.de/neugedacht.