Am 2. Juni 2023 wurde im Bundesgesetzblatt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) veröffentlicht. Damit ist das lange Ringen zur Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie in Deutschland zu Ende gegangen. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen nach den Vorgaben des HinSchG eine interne Meldestelle bis zum 2. Juli 2023 einrichten. Unternehmen, die mindestens 50 Personen beschäftigen, haben hierfür länger Zeit, nämlich bis zum 17. Dezember 2023. Die Umsetzung des HinSchG stellt Unternehmen und Behörden vor einige Hürden. Es sind Meldekanäle einzurichten und eingehende Hinweise fristgerecht zu bearbeiten. Datenschutzrechtliche Anforderungen und erforderliche Fachkenntnis des Meldestellenbeauftragten kommen hinzu. Der Gesetzgeber hat es daher ermöglicht, dass auch Dritte hiermit beauftragt werden dürfen. Das Hamburger StartUp Intelli Revolution hat sich auf den Bereich Compliance spezialisiert und unterstützt Unternehmen bei der gesetzeskonformen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetztes. Das intelligente Hinweisgebersystem ist kurzfristig zu implementieren und wird durch Ombudspersonen mit juristischem Background 24/7 betreut. Verschiedene Kommunikationskanäle sichern eine ständige Erreichbarkeit und ermöglichen auch anonyme Hinweise. Zudem sind persönliche Treffen oder Videokonferenzen mit dem Meldestellenbeauftragten möglich. Jeder Hinweis wird von den Ombudspersonen auf Plausibilität geprüft und der Sachverhalt aufbereitet. Das betreute Unternehmen erhält einen vertraulichen Bericht mit Handlungsempfehlung, der Hinweisgeber neben der fristgerechten Eingangsbestätigung eine Mitteilung zu den vom Unternehmen ergriffenen Folgemaßnahmen. Für die Unternehmen bietet die Einrichtung einer internen Hinweisgebe Meldestelle neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und dem Vermeiden von Bußgeld verschiedene Vorteile: Mögliche Missstände lassen sich (unternehmensintern) aufdecken, die ansonsten unentdeckt bleiben würden. Dies stärkt das Vertrauen der Beschäftigten in das Unternehmen und Schwachstellen lassen sich beseitigen. Hinweisgeber werden darin bestärkt, zunächst die interne Hinweisgebermeldestelle des Unternehmens zu nutzen und sich nicht direkt an die externen Meldestellen der Behörden zu wenden. Bildquelle: Trillerpfeife iStock.com/wildpixel