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Agentur für Arbeit

Entlastung durch Herbstbelebung am Arbeitsmarkt

Nach den Sommerferien kommt der Arbeitsmarkt saisonal wieder in Bewegung. Die Arbeitslosigkeit ist im September zurückgegangen. Die Unternehmen meldeten wieder mehr Stellen. Die Beschäftigungsentwicklung erreicht den Wendepunkt.  Nach den Sommerferien zeigt sich im Kreis Segeberg die übliche Herbstbelebung am Arbeitsmarkt. Die Zahl der Arbeitslosen ist im September gesunken. Gleichzeitig liegt sie weiterhin über dem Vorjahresniveau. Insgesamt waren 8.332 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 262 weniger als im August, aber 289 mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote sank auf 5,1 Prozent.  „Der September bringt wie in den vergangenen Jahren eine saisonale Entlastung für den Arbeitsmarkt. Viele junge Menschen starten nach den Sommerferien in eine Ausbildung, ein Studium oder eine berufliche Qualifizierung. Auch die Unternehmen stellen nach der Urlaubszeit vermehrt ein. Die Herbstbelebung reicht jedoch derzeit nicht aus, um die Arbeitslosigkeit auf das Vorj
01.10.2026
Agentur für Arbeit

Herbstbelebung bringt Entlastung am Arbeitsmarkt

Kreis Pinneberg. Nach den Sommerferien kommt der Arbeitsmarkt saisonal wieder in Bewegung. Die Arbeitslosigkeit ist im September zurückgegangen. Die Beschäftigtenzahl im Kreis Pinneberg wächst dank ausländischer Arbeitskräfte.  Nach den Sommerferien zeigt sich im Kreis Pinneberg die übliche Herbstbelebung am Arbeitsmarkt. Die Zahl der Arbeitslosen ist im September gesunken. Gleichzeitig liegt sie weiterhin über dem Vorjahresniveau. Insgesamt waren 10.058 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 393 weniger als im August, aber 132 mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote sank auf 5,5 Prozent. „Der September bringt wie in den vergangenen Jahren eine saisonale Entlastung für den Arbeitsmarkt. Viele junge Menschen starten nach den Sommerferien in eine Ausbildung, ein Studium oder eine berufliche Qualifizierung. Auch die Unternehmen stellen nach der Urlaubszeit vermehrt ein. Die Herbstbelebung reicht jedoch derzeit nicht aus, um die Arbeitslosigkeit auf das 
01.10.2026
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

5 Millionen Euro für die Modernisierung anerkannter Inklusionsbetriebe

KIEL. Schleswig-Holstein stärkt die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Das Integrationsamt stellt einmalig fünf Millionen Euro für die Modernisierung anerkannter Inklusionsbetriebe bereit und erweitert zugleich das Modellprojekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ mit jährlich 1,5 Millionen Euro bis 2027. Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderungen den Einstieg in reguläre Beschäftigung zu ermöglichen und Unternehmen bei inklusiver Ausbildung und Beschäftigung gezielt zu unterstützen.   „Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt arbeiten und ihre Fähigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einbringen können. Deshalb investieren wir gezielt in Ausbildung, Beschäftigung und moderne Inklusionsbetriebe. Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist ein Gewinn für uns alle: Unternehmen gewinnen engagierte Fachkräfte und unsere Gesellschaft an mehr Chancengerechtigkeit“, sagte Sozialministerin Aminata Touré heute bei einem Besuch der Zimmerei
23.07.2026
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung

DUOday - Hamburg bringt Unternehmen und Menschen mit Behinderung zusammen

Hamburg. 250 Hamburger Unternehmen öffneten in diesem Jahr anlässlich des DUOday am 28. Mai ihre Türen und setzten ein starkes Zeichen für mehr berufliche Teilhabe und Vielfalt in der Arbeitswelt. Einen Tag lang begleiteten Menschen mit Behinderung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsalltag und nahmen aktiv an diesem teil.  Ziel des Aktionstages ist es, Begegnungen zu ermöglichen, Vorurteile abzubauen und neue Perspektiven auf den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Unternehmen erhalten zudem die Möglichkeit, neue Talente und Fachkräftepotenziale zu entdecken. Insgesamt nahmen in diesem Jahr 455 Duos teil – so viel wie nie zuvor. Gestern fand die feierliche Abschlussveranstaltung in den Räumen der Handelskammer statt. Gleichstellungssenatorin Maryam Blumenthal: „Aus jedem ersten Schritt in ein neues Berufsleben kann sich eine Erfolgsgeschichte ergeben – für den einzelnen Menschen, für das Unternehmen und für die ganze Gesellschaft. Dafür steht der DUO
25.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Zwangsversteigerung: Mehr Akteneinsicht für Bietinteressenten — aber klare Grenzen beim Datenschutz

Bad Segeberg. Wer eine Immobilie in der Zwangsversteigerung erwerben möchte, entscheidet häufig unter Zeitdruck und mit begrenzten Informationen. Anders als beim normalen Immobilienkauf gibt es meist keine ausführlichen Verkäufergespräche, keine freie Objektbesichtigung und keine klassische Due Diligence. Gerade deshalb ist die Frage wichtig, welche Informationen Bietinteressenten vor dem Termin überhaupt erhalten dürfen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu mit Beschluss vom 21. Mai 2026 eine für Immobilieninvestoren, Gläubiger und Bietinteressenten wichtige Entscheidung getroffen. Danach erlaubt § 42 ZVG in bestimmten Teilen der Zwangsversteigerungsakte Einsicht, ohne dass personenbezogene Daten vorher geschwärzt werden müssen. Zugleich stellt der BGH klar: Wer Einsicht erhält, darf die Informationen nicht beliebig weitergeben oder veröffentlichen. Die Entscheidung stärkt damit einerseits die Informationsmöglichkeiten vor einer Gebotsabgabe. Andererseits erinner
17.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Wann wird eine „normale“ Geschäftsentscheidung zur Untreue?

Bad Segeberg. Viele Geschäftsführer und Selbstständige treffen täglich Entscheidungen, die wirtschaftlich riskant sein können – neue Investitionen, Vertragsabschlüsse oder strategische Weichenstellungen. Was dabei häufig unterschätzt wird: “Nicht jede Fehlentscheidung bleibt zivilrechtlich folgenlos”. In bestimmten Konstellationen kann sie sogar strafrechtlich relevant werden. Gerade der Vorwurf der Untreue nach § 266 StGB wirkt auf viele Unternehmer zunächst weit entfernt – bis plötzlich ein Ermittlungsverfahren im Raum steht. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zeigt jedoch, dass die Grenzen zwischen erlaubtem Unternehmerrisiko und strafbarer Pflichtverletzung feiner verlaufen, als man denkt. Der aktuelle Anlass: BGH zur unternehmerischen Entscheidung Der Bundesgerichtshof hat sich in einer aktuellen Entscheidung – BGH, Urteil vom 12.06.2025 – 6 StR 233/24 – erneut mit der Frage beschäftigt, wann eine unternehmerische Entscheidun
06.05.2026