B2B Wirtschaft

Artikel

IHK Schleswig-Holstein

Azubiwerk: Wirtschaft fordert wirksame Mobilitäts- und Wohnraumlösungen statt teurer Bürokratie

KIEL. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern in Schleswig-Holstein sprechen sich gegen die geplante Errichtung eines Azubiwerks in der gegenwärtig diskutierten Form aus. Der vorliegende Referentenentwurf zur Schaffung einer neuen Anstalt des öffentlichen Rechts gehe an der Lebenswirklichkeit der Jugendlichen im Flächenland vorbei und binde knappe Haushaltsmittel in kostspieligen Verwaltungsstrukturen. Zu diesem Urteil gelangen die Spitzen beider Organisationen anlässlich der Vorstellung aktueller Umfrageergebnisse, an denen sich knapp 4.000 Auszubildende (rund 2.842 aus IHK-Berufen und 1.085 aus dem Handwerk) beteiligt haben.  Die Kammern bekennen sich ausdrücklich zu mehr Unterstützung für den beruflichen Nachwuchs. Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung entstehe jedoch nicht dadurch, dass Strukturen von Hochschulen oder Stadtstaaten blind kopiert werden. Stattdessen fordern IHK und HWK, die veranschlagten Landesmittel
31.08.2026
NORDMETALL

Hohe Ausbildungserfolge, aber Anstrengungen nicht mehr lange durchhaltbar

Aktuelle Arbeitsmarktzahlen zur Ausbildung: Anders als in vielen anderen Branchen, in denen es an Bewerbern mangelt, wird die norddeutsche Metall- und Elektroindustrie vermutlich 9 von 10 ihrer Ausbildungsplätze besetzen können. Dieses gute Ergebnis nötigt den Betrieben allerdings hohe Anstrengungen und einen immer größeren Aufwand ab, den sie perspektivisch nicht mehr leisten können. Weil sich die Ausbildungsreife der Jugendlichen seit Jahren verschlechtert, appellieren die Verbände eindringlich an die Politik, die Ausbildungsreife der Jugendlichen deutlich zu verbessern. „Unternehmen leisten bereits enorm viel, um jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Aber sie können nicht dauerhaft auffangen, was in Schule und an Berufsorientierung versäumt wird“, sagt Loraine Awizus, Arbeitsmarktexpertin der Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD. „Die Unternehmen bieten trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage viele Ausbildungsplät
07.08.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Behörde für Finanzen und Bezirke

Förderpaket mit fast 500 Millionen Euro für den Bildungsbau

Eine Woche nach seinen Haushaltsbeschlüssen hat der Hamburger Senat das erste größere Investitionspaket aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes auf den Weg gebracht: Knapp 500 Mio. Euro werden aus dem Hamburger Investitionsbooster in den erfolgreichen Bildungsbau investiert. Mit insgesamt zwölf Projekten wird der Senat insbesondere die Bildungsinfrastruktur und die Rahmenbedingungen für die schulische und berufliche Bildung stetig und nachhaltig stärken. Gefördert werden sollen neben acht großen Schulbau-Vorhaben der Neubau der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht als Modellprojekt für modularen Hochschulbau sowie drei Pilotprojekte zur Bereitstellung von Wohnraum für Auszubildende. Allein für das laufende Haushalts-jahr 2026 profitieren diese Projekte mit rund 90 Millionen Euro aus dem Programm. Weitere Mittel sind für die Folgejahre bereits im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2027 und 2028 veranschlagt. Insgesamt geht es um 496,4 Mio. Eu
01.07.2026