Die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen machen sich mit einem gemeinsamen Antrag für einen erhöhten Mindesthebesatz von 300 Prozent bei der Gewerbesteuer stark. Die entsprechende Initiative wird morgen in den Bundesrat eingebracht. Hintergrund: Einige Unternehmen nutzen die kommunale Infrastruktur größerer Städte und Gemeinden, zahlen ihre Gewerbesteuer jedoch in Kommunen mit deutlich niedrigeren Hebesätzen.

 Dadurch entgehen den Kommunen in Deutschland insgesamt bis zu einer Milliarde Euro an Steuereinnahmen. Neben den betroffenen Städten und Gemeinden werden auch diejenigen Unternehmen benachteiligt, die auf solche Tricks und ungewollte Konstruktionen verzichten.

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Es wird Zeit, die Gewerbesteueroasen trockenzulegen. Dafür machen wir uns mit unserer gemeinsamen Bundesratsinitiative stark. Gewerbesteuerdumping ist nicht nur unsolidarisch gegenüber den Nachbarkommunen, sie fördert zudem die Entstehung von Briefkastensitzen von Unternehmen. Auf Bundesebene hat sich die Koalition auf den Weg gemacht, die Untergrenze des Gewerbesteuerhebesatzes von 200 auf 280 Prozent anzuheben. Dies ist ein wichtiger erster Schritt, reicht jedoch nicht aus. Deshalb wollen wir den Mindesthebesatz auf 300 Prozent anheben und weitere Maßnahmen ergreifen, um Scheinsitzverlegungen in Steueroasen wirksam und zeitnah zu unterbinden.“

Berlins Finanzsenator Stefan Evers: „Wer die Chancen und Vorteile einer Stadt nutzt, sollte sich auch an ihrer Finanzierung beteiligen. Es ist eine Frage der Fairness, dass Unternehmen ihre Steuern dort zahlen, wo sie tatsächlich wirtschaften. Briefkastenfirmen und künstliche Verlagerungen von Gewerbesteuer untergraben das Vertrauen in ein gerechtes Steuersystem. Mit einem höheren Mindesthebesatz setzen wir ein klares Zeichen: Alle müssen ihren fairen Beitrag leisten.“

Bremens Finanzsenator Björn Fecker: „Wer Steueroasen bekämpfen will, darf nicht nur auf internationale Finanzplätze schauen. Auch im Inland müssen wir verhindern, dass Kommunen durch extrem niedrige Gewerbesteuersätze einen Unterbietungswettbewerb auslösen. Steuerdumping ist Gift für den fairen Standortwettbewerb. Ein verbindlicher Mindesthebesatz von 300 Prozent stärkt die Steuergerechtigkeit, schützt die Einnahmen der Städte und Gemeinden und sorgt dafür, dass Unternehmen ihre Verantwortung für die Finanzierung von Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz wahrnehmen.“

Die im Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und Änderung weiterer Vorschriften aktuell vorgesehene Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent ist ein erster Schritt, um rein hebesatzmotivierten Unternehmensverlagerungen bzw. Scheinsitzverlegungen entgegenzuwirken. Ein Mindesthebesatz von 280 Prozent entfaltet aber weiterhin einen starken Anreiz, Unternehmen in extreme Niedrigsteuergemeinden zu verlagern. Außerdem betrifft die Neuregelung nur eine überschaubare Anzahl von Gemeinden. Laut einer Recherche von FragDenStaat haben lediglich 23 sog. „Gewerbesteueroasen“ einen Hebesatz von unter 280 Prozent. Deshalb ist es angezeigt, den Mindesthebesatz auf 300 Prozent zu erhöhen. Hierdurch würden (mindestens) 14 weitere Gemeinden von der Regelung erfasst. Der Kreis der betroffenen Gemeinden würde verbreitert und an diese ein klares Signal gesendet.