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Wirtschaftsrat: Kündigungsausschluss im Mietrecht würde Konflikte extrem fördern

Der Wirtschaftsrat lehnt die Forderung von SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert ab, vor dem Hintergrund steigender Energiekosten einen Kündigungsausschluss im Mietrecht zu verankern und das Mietrecht selbst über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinaus zu regulieren. „Aus politischem Kalkül wird hier erneut ein Konflikt herbeigeredet, der de facto so nicht existiert. Aktuell schnürt die Bundesregierung ein umfangreiches Sozialpaket – vom Energiekostenzuschuss bis hin zur Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den so genannten Hartz IV-Leistungen. In Deutschland muss also kein Mieter Sorge haben, infolge der derzeitigen Energiepreissteigerungen seine Wohnung zu verlieren. Zudem steht das hiesige Mietrecht für einen erwiesenermaßen mieterorientierten Kündigungsschutz. Aber das interessiert Kevin Kühnert nicht, der mit seinen Äußerungen einmal mehr die Gesellschaft spaltet und Mieter gegen Vermieter hetzt“, kritisiert Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirt
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Norderstedt (em/la) Allgemein ist bekannt, dass über jedes Grundstück, jede Eigentumswohnung und auch jedes Erbbaurecht ein Grundbuch angelegt ist und insbesondere steht im Grundbuch, wer Eigentümer ist. Darüber hinaus finden sich im Grundbuch Eintragungen dazu, wer Rechte an einem Grundstück hat, beispielsweise ein Wegerecht oder ein Nießbrauchsrecht. In der sogenannten III. Abteilung des Grundbuchs sind Grundpfandrechte, also in der Regel Grundschulden oder früher Hypotheken, verzeichnet, wenn die Immobilie als Sicherheit für eine Darlehnsschuld verwendet wird. Wer ist Eigentümer? Das Grundbuch wurde geschaffen, um zweifelsfrei feststellen zu können, wer der jeweilige Eigentümer einer Immobilie ist. Insbesondere kann auch nur derjenige im Grundbuch etwas bewirken, der dort eingetragen ist. Immer wieder ist festzustellen, dass den Beteiligten schlicht unklar ist, wer wirklich im Grundbuch eingetragen ist. Beispielsweise gehen oft Eheleute davon aus, da
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