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Neu: Förderprogramm DigiBonus II für kleine Unternehmen

Damit auch kleine Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten die Chance haben, ihre digitale Transformation voranzubringen, hat die EU für die Jahre 2021 und 2022 Finanzmittel für das Förderprogramm DigiBonus II zur Verfügung gestellt. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen. Damit haben Unternehmen Gelegenheit, ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital zu transformieren und ihre IT-Sicherheit zu optimieren. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchsten jedoch 17.000 Euro pro Vorhaben. Anträge können bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein - WTSH - gestellt werden. Sie ist vom Land als Antrags- und Bewilligungsstelle mit der Umsetzung des Förderprogramms beauftragt. Weitere Information unter https://wtsh.de/de/digibonus-2-sh
31.08.2021
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Neu: Digitalbonus für Kleinstunternehmen

Mit dem neuen Förderinstrument „Digibonus I Schleswig-Holstein“ erhalten Kleinstunternehmen eine finanzielle Unterstützung für ihre Digitalisierungsmaßnahme im Kommunikationsbereich, wenn diese mindestens 500 Euro kostet. Beantragt werden können die Landesmittel seit dem 17. Mai über die IB-SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein). Unternehmen stehen in der Corona-Krise vor großen Herausforderungen. Kundenkontakte zum Beispiel müssen sie in einer Form gestalten, die zur Eindämmung der Pandemie beiträgt. Digitale Kommunikationswege spielen deshalb eine wichtige Rolle. Der „Digibonus I Schleswig-Holstein“ soll Kleinstunternehmen helfen, geeignete Digitalisierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Der Zuschuss liegt je nach Kosten der Maßnahme einmalig bei 500 bis 1000 Euro. Förderfähig sind Ausgaben seit dem 1. Januar 2021. Beantragen können den Bonus Gewerbetriebe, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine mit bis zu fünf Mitarbeitern. „Digitale Kommunikations- und Kontakt
31.05.2021