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Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Mit Unternehmervollmacht Handlungsfähigkeit sicherstellen

Wie Geschäftsführer für den Notfall vorsorgen können • Mit Unternehmervollmacht Handlungsfähigkeit sicherstellen Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Ist ein Unternehmer durch einen schweren Unfall oder plötzliche Krankheit nicht mehr geschäftsfähig, kann er nicht ohne Weiteres vom Ehepartner vertreten werden. Wurde nicht rechtzeitig ein Vertreter benannt und mit einer Unternehmervollmacht ausgestattet, steht die Firma führungslos dar, was im schlimmsten Fall den Ruin bedeutet. Zudem können in die Vollmacht entsprechende Weisungen aufgenommen werden, die sicherstellen, dass die Geschäfte im eigenen Sinne fortgeführt werden. Aufgrund der weitreichenden Befugnisse sollte absolutes Vertrauen zwischen dem Unternehmer und dem Bevollmächtigten bestehen. Empfehlenswert ist auch das Vorbereiten eines Notfallkoffers, durch den berechtigte Vertreter auf einen Blick alle wichtigen Pläne, Kopien bedeutender Dokumente sowie Hinweise zum Aufbewahrungsort der Originale erhalten.
24.05.2023
Rechtsanwaltskanzlei Lotz und Schmidt

Entscheiden Sie selbst: die Vorsorgevollmacht

12.02.2018
Rechtsanwaltskanzlei Lotz und Schmidt

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25.01.2017
Kanzlei Lotz und Schmidt

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24.10.2016
Rechtsanwaltskanzlei Lotz und Schmidt

Wer führt jetzt sein Unternehmen? Teil 1

03.02.2014
Rechtsanwaltskanzlei Lotz und Schmidt

€ Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

31.01.2013
Kreis Segeberg

Sein Schicksal in vertraute Hände legen

Norderstedt (em) Im Juni 2009 hat der Bundestag eine gesetzliche Regelung zu der Thematik der Patientenverfügung getroffen und damit diesem sensiblen Fall eine verlässliche Rechtsgrundlage verliehen. Richtigerweise treffen immer mehr Menschen in dieser Beziehung Vorsorge. Es besteht insoweit auch Handlungsbedarf für Jedermann. Das Problem Wer aufgrund einer Erkrankung oder auch durch Folgen eines Unfalls keine eigenen Willensentscheidungen mehr treffen bzw. kundtun kann, erhält durch das Gericht einen Betreuer, welcher ihn in zu regelnden Angelegenheiten vertritt. - Jedem Menschen wird Lebenswille unterstellt. Auch wenn der Betreffende sich nicht mehr äußern kann, wird daher vermutet, dass er zu jeder lebensverlängernden Maßnahme seine Einwilligung erteilen würde. Die Frage nach dem Sinn dürfen insbesondere behandelnde Ärzte sich nicht stellen. Selbstbestimmung als Problemlösung Mit der sogenannten Vorsorgevollmacht hat man die Möglichkeit, selbst zu bestim
03.02.2012