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Stadt Quickborn
Förderung für die Installation von Batteriespeichern möglich
Quickborn (em) Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein die Anschaffung und Installation von stationären Batteriespeichersystemen mit maximal 750 Euro fördert.
Antragsberechtigt sind:
· Natürliche Personen
· Gemeinnützige Organisationen
· Freiberuflich tätige und natürliche Personen
· Klein- und Kleinstunternehmer
Pro Person und Unternehmer ist nur ein Antrag für einen Batteriespeicher möglich.
Die Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Anträge sind ausschließlich online über die Einstiegsseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig Holstein (http://serviceportal.schleswig-holstein.de) zu beantragen.
Für Rückfragen zu dieser oder weiteren Förderungen wenden Sie sich bitte per
E-Mail an fördermittelmanagement@quickborn.de an Frau Heidrun Köllmann
19.07.2023
Wirtschaftsredaktion
Stadtwerke stehen zur Seite
Husum (em) Die Bundesregierung hat für Verbraucher und kleine Firmen Sonderregelungen für Energieabschläge bestimmt. Was das bedeutet und wie die Stadtwerke Gewerbebetriebe unterstützen. Jeder Haushalt in Deutschland hat das Recht, mit Energie und Wasser versorgt zu werden. Und muss für die Kosten aufkommen. So sieht es der Gesetzgeber vor. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Corona-Lage geht er jetzt weiter: Haushalte und Kleinstunternehmer bekommen rückwirkend zum 8. März mehr Spielraum, wenn sie durch die aktuellen Einschränkungen wegen der Corona-Lage ihren Zahlungen nicht mehr nachkommen können. „Wir lassen unsere Kunden nicht im Regen stehen“, sagt Benn Olaf Kretschmann, Geschäftsführer der Stadtwerke Husum. Wer nachweislich zum Beispiel durch Schließungen von Läden oder Betrieben nicht zahlen kann, darf Zahlungen für Strom, Gas, Wärme oder Wasser in Absprache aussetzen. „Wie dieser gesetzliche Nachweis aussehen soll, ist derzeit noch unklar. Deswegen helfen wir allen unseren Kund
29.05.2020