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Peter Lau Steuerberater
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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Sozialversicherungsbetrug: Was ist das und welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen?
25.09.2024
Die Familienunternehmer
Kritik an schlechter Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Kiel/Eckernförde (em) Seit Beginn des Jahres besteht die Verpflichtung, dass alle Ärzte, die einen Arbeitnehmer krankschreiben, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenversicherung schicken. Der Arbeitgeber soll von dort informiert werden. DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Schleswig-Holstein kritisieren, dass dies in der Praxis regelmäßig nicht funktioniert und bei den Arbeitgebern erheblichen Mehraufwand erzeugt.
Der Landesvorsitzende der Familienunternehmer, Rüdiger Behn berichtet aus eigener Erfahrung: „Die Abwicklung funktioniert in der Praxis leider nicht. Wegen technischer Probleme stellen viele Ärzte die Bescheinigungen gar nicht oder nur verspätet aus und oft benötigen die Krankenkassen mehrere Tage für die Verarbeitung und Weiterleitung. Insbesondere gibt es keine automatische Weiterleitung an den Arbeitgeber. Das bedeutet für die Personalabteilungen viel bürokratischen Mehraufwand, denn sie müssen jetzt eine digitale Anfrage bei der Krankenkasse stel
21.03.2023
Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V.
Beschlossen: Inflationsausgleichsprämie steuerfrei vom Arbeitgeber
Der Gesetzgeber hat eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleich zahlen.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ähnlich wie bei der Corona-Prämie, ihren Arbeit-nehmern steuer- und abgabenfrei die Inflationsprämie zu zahlen. ,,Diese Prämien müssen zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Gehalt gezahlt werden, infor-miert Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Sie dürfen einen Gesamt-wert in Höhe von 3.000 Euro nicht übersteigen.‘‘ Die Auszahlung der Prämie ist in der Zeit vom 26. Oktober bis zum 31. Dezember 2024 zu gewähren. Somit kann die Infla-tionsprämie in diesem Zeitraum in mehreren Teilbeträgen auf die Jahre aufgeteilt und ausgezahlt werden.
Im Rahmen des dritten Entlastungspaketes, welches die Bundesregierung am 3. September angekündigt hatte, wurde die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie gere-gelt. Aufgrund der weltweit steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreis
02.11.2022
AGA
Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen der Arbeitgeber
Am 25. Oktober 2022 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz verkündet, welches auch die gesetzlichen Regelungen im neuen § 3 Nr. 11c EStG zur Steuerbefreiung von Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen der Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro enthält.
Die Steuerfreiheit führt nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung zur Beitragsfreiheit. Damit werden Leistungen des Arbeitgebers bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei gestellt, soweit diese in einem Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 als Inflationsausgleichs-Sonderzahlung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.
Die Leistungen zur „Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise“ können in Form von Zuschüssen und Sachbezügen und flexibel als Teilbeträge gezahlt werden. An den Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung sollen keine besonderen Anforderungen gestel
01.11.2022