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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Sozialversicherungsbetrug: Was ist das und welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen?

Bad Segeberg - Der Sozialversicherungsbetrug stellt eine besondere Form des Betrugs dar, die sich auf das deutsche Sozialversicherungssystem bezieht. Dabei werden falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen, um zu Unrecht Sozialleistungen zu erhalten oder Sozialabgaben zu vermeiden. Doch welche Formen des Sozialversicherungsbetrugs gibt es, und welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen den Tätern? In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über dieses komplexe Thema. 1. Was ist Sozialversicherungsbetrug? Sozialversicherungsbetrug liegt vor, wenn jemand das Sozialversicherungssystem bewusst täuscht, um unberechtigt Leistungen zu beziehen oder Zahlungen zu vermeiden. In Deutschland sind nahezu alle Arbeitnehmer verpflichtet, Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten, die unter anderem die Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung umfasst. Sozialversicherungsbetrug kann in verschiedenen Formen auftreten, wobei sowohl Arbeitnehme
25.09.2024
Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V.

Beschlossen: Inflationsausgleichsprämie steuerfrei vom Arbeitgeber

Der Gesetzgeber hat eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleich zahlen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ähnlich wie bei der Corona-Prämie, ihren Arbeit-nehmern steuer- und abgabenfrei die Inflationsprämie zu zahlen. ,,Diese Prämien müssen zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Gehalt gezahlt werden, infor-miert Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Sie dürfen einen Gesamt-wert in Höhe von 3.000 Euro nicht übersteigen.‘‘ Die Auszahlung der Prämie ist in der Zeit vom 26. Oktober bis zum 31. Dezember 2024 zu gewähren. Somit kann die Infla-tionsprämie in diesem Zeitraum in mehreren Teilbeträgen auf die Jahre aufgeteilt und ausgezahlt werden. Im Rahmen des dritten Entlastungspaketes, welches die Bundesregierung am 3. September angekündigt hatte, wurde die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie gere-gelt. Aufgrund der weltweit steigenden Energie-
02.11.2022
AGA

Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen der Arbeitgeber

Am 25. Oktober 2022 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz verkündet, welches auch die gesetzlichen Regelungen im neuen § 3 Nr. 11c EStG zur Steuerbefreiung von Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen der Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro enthält. Die Steuerfreiheit führt nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung zur Beitragsfreiheit. Damit werden Leistungen des Arbeitgebers bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei gestellt, soweit diese in einem Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 als Inflationsausgleichs-Sonderzahlung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Die Leistungen zur „Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise“ können in Form von Zuschüssen und Sachbezügen und flexibel als Teilbeträge gezahlt werden. An den Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung sollen keine besonderen Anfor
01.11.2022