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Strandhaus Norderstedt

Bundesgerichtshof entscheidet im Fall Strandhaus zu Gunsten der Stadtwerke Norderstedt

Norderstedt (em) Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe weist Beschwerde des Strandhauses ab. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts rechtskräftig und der Mietvertrag zwischen den Stadtwerken Norderstedt und der Strandhaus GmbH wirksam gekündigt. Der Stadtpark Norderstedt sucht einen neuen Pächter zum Saisonbeginn. Nach einer rund drei Jahre währenden Auseinandersetzung erklärte das Oberlandesgericht Schleswig den im Mai 2020 zwischen dem ehemaligen ARRIBA Manager und der Strandhaus Norderstedt GmbH geschlossenen Mietvertrag für wirksam gekündigt und schloss eine Revision gegen die Entscheidung in seinem Urteil gleichzeitig aus. Das Urteil war vorläufig vollstreckbar und das Strandhaus wurde bereits im November geräumt. Die von der Strandhaus Norderstedt GmbH daraufhin beim Bundesgerichtshof eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde von den Karlsruher Richterinnen und Richtern als unbegründet zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts rechtskräftig. Die
28.02.2024