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Kreis Pinneberg

Fachkräftegewinnung im sozialen Bereich im Fokus

Kreis Pinneberg. Fachkräftegewinnung im sozialen Bereich und die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum – diese beiden Themen stehen im Mittelpunkt des Fokusberichts 2025. Einmal im Jahr legt die Integrierte Sozialplanung des Kreises Pinneberg diesen vor, um einen Gesamtüberblick über die soziale Lage im Kreis zu bieten. Der aktuelle Fokusbericht erscheint erstmals komplett digital und zeigt anhand interaktiver Grafiken, wie sich die Bevölkerung entwickelt und wohin Sozialausgaben fließen. Die Sozialpolitik steht aktuell vor der Herausforderung, dass sie einerseits für den gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders gebraucht wird, andererseits aber auch tendenziell knapper werdende finanzielle Mittel möglichst effektiv einsetzen muss. Zu den Erkenntnissen aus dem Fokusbericht 2025 zählt unter anderem Folgendes: Der Kreis wächst weiter: In den letzten zehn Jahren hat die Bevölkerungszahl um 21.000 Personen auf 325.200 zugenommen. Mehr Sport im Verein: Das Intere
23.07.2025
WEP

Inklusion – eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Anzahl der Beschäftigten mit Beeinträchtigungen hat in den Jahren 2014 bis 2018 leicht zugenommen. Dennoch schlummert bei der Inklusion weiterhin Potenzial für den Arbeitsmarkt. Warum sich Inklusion lohnt und wie Arbeitgeber diese fördern können, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Sie arbeiten häufiger in Teilzeit und sind seltener im erlernten Beruf tätig. Das Arbeitsleben von Menschen mit Beeinträchtigungen unterscheidet sich teilweise deutlich von dem aller Erwerbstätigen. Und auch von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt haben Menschen mit Beeinträchtigungen nicht so stark profitiert: Zwischen 2014 und 2018 stieg der Anteil der Erwerbstätigen mit Beeinträchtigungen von 51,4 Prozent auf 51,7 Prozent. Bei den Erwerbstätigen insgesamt stieg er von 70,7 Prozent auf 72,8 Prozent. Oftmals besser qualifiziert Die IW-Studie zeigt für das Jahr 2018, dass rund ein Viertel der nicht erwerbstätigen Menschen mit einer Schwerbehinderung
30.11.2021
Rechtsanwaltskanzlei Lotz und Schmidt

Wann darf ein Arbeitnehmer die Unwahrheit sagen?

03.03.2016
Lotz und Schmidt

Lügen ohne Folgen?

03.02.2015
Rechtsanwaltskanzlei Lotz und Schmidt

Lügen ohne Folgen?

02.10.2013
Kreis Segeberg

Unwahrheit am Arbeitsplatz: Lügen ohne Folgen?

Norderstedt (em) Gerade bei Einstellungsgesprächen spielt das Fragerecht des Arbeitgebers, und dementsprechend die Auskunftspflicht des Arbeitnehmers, eine große Rolle. Die Bedeutung liegt vor allem darin, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitsvertrag anzufechten und sich so vom Arbeitsverhältnis zu lösen, wenn der Arbeitnehmer eine zulässige Frage wahrheitswidrig beantwortet hat. Bei unzulässigen Fragen bleibt die wahrheitswidrige Beantwortung folgenlos, es besteht also praktisch ein „Recht zur Lüge“. Genereller Ausgangspunkt für das Fragerecht des Arbeitgebers ist das Bestehen eines berechtigten, billigenswerten und schutzwürdigen Interesses an der Beantwortung einer bestimmten Frage. In diesem Zusammenhang wird regelmäßig das betriebliche Interesse des Arbeitgebers und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers gegeneinander abgewogen. Wenn der Arbeitgeber beim Einstellungsgespräch eine zulässige Frage stellt, dann ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese wahrheit
29.02.2012