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Wirtschaftsredaktion

Feuerwerk an Silvester: „Auf Sicherheit achten!“

Bispingen (em) Zum Jahreswechsel 2019/2020 darf Kleinfeuerwerk von Samstag, 28. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember 2019, verkauft werden. „Beim Feuerwerk gilt: Weniger Raketen und Knaller sind ein Gewinn für die Umwelt, die Gesundheit und den eigenen Geldbeutel“, erklärte der Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Thorsten Bullerdiek. Die Feinstaubbelastung steigt gerade Silvester und Neujahr mächtig an: An Neujahr ist, wie das Umweltbundesamt mitteilt, die Feinstaub-Konzentration vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht, und über 100 Millionen Euro werden in die Luft gejagt. Wer dennoch knallen möchte sollte aber zur Sicherheit für sich und seine Mitmenschen Folgendes beachten: Nach Paragraf 23 der „Sprengstoffverordnung“ (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) „ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ wi
09.12.2019