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Organisation und Aufgaben einer Meldestelle für Hinweisgeber

Nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen mit mindestes 250 Mitarbeitenden dazu verpflichtet eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Und auch für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten ist die kurzfristige Einrichtung einer internen Meldestelle von Vorteil, um externe Meldungen zu vermeiden. Denn voraussichtlich werden ab April 2023 die externen Meldestellen der Behörden eingerichtet sein und Hinweisgeber können sich dann an diese wenden. Unternehmen fragen sich daher, wie eine solche Meldestelle organisatorisch umgesetzt wird, welche Aufgaben sie hat und wie mit eingehenden Meldungen umgegangen wird. Aufgaben einer Meldestelle Die Hauptaufgabe einer internen Hinweisgeber Meldestelle ist es, die geforderten Meldekanäle (mündlich, schriftlich, persönlich) zur Verfügung zu stellen, über welche der Whistleblower Meldungen zu möglichen Missstände abgeben kann. Nach Eingang einer Meldung muss diese auf den sachlichen Anwendungsbereich sow
28.11.2022