Unternehmen
Artikel
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Commercial Court und Commercial Chambers nehmen Arbeit auf
Der Commercial Court beim Hanseatischen Oberlandesgericht und die Commercial Chambers beim Landgericht Hamburg sind heute vor zahlreichen Gästen aus Justiz, Politik und Anwaltschaft feierlich eröffnet worden. Ihre Einführung wurde durch das am 1. April 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland ermöglicht.
Unternehmen können ab sofort vor dem Commercial Court am Hanseatischen Oberlandesgericht wirtschaftsrechtliche Verfahren ab einem Streitwert von 500.000 Euro in deutscher oder englischer Sprache führen, wenn sie erstinstanzlich dessen Zuständigkeit vereinbaren. Bei der Verhandlung über Geschäftsgeheimnisse kann außerdem die Öffentlichkeit ausgeschlossen und der Verfahrensgegner verstärkt zur Diskretion verpflichtet werden. Gegen die Entscheidungen des Commercial Court wird die Revision zum Bundesgerichtshof eröffnet sein. Auf Wunsch der Parteien kann ein mitlesbares Wortprotokoll geführt werden. Ab einem Streitwert von mehr als
16.04.2025