B2B Wirtschaft

Artikel

Wirtschaftsredaktion

Bestimmungen über den Winterdienst in der Stadt Soltau

Soltau (em) Die kalte Jahreszeit mit Eis und Schnee steht wieder vor der Tür. Daher weist die Stadt Soltau auf die Bestimmungen zum Winterdienst hin. Der Winterdienst ist von den Eigentümern der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke durchzuführen. Die Winterdienstpflicht wird auch auf die Eigentümer der sogenannten Hinterliegergrundstücke und für die dahinführenden öffentlichen Wege übertragen. Bei Schneefall sind alle an ein Grundstück grenzenden Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege werktags in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr in einer Breite von mind. 1,50 m so freizuhalten, dass eine gefahrlose Benutzung für die Fußgänger gewährleistet ist. Ist kein ausgebauter Gehweg vorhanden, so ist ein mindestes 1 m breiter Streifen neben der Fahrbahn oder am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Bei Glätte sind die Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit Sand oder
27.11.2019