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Norderstedt (em) Erneut muss das Thema „Zweitwohnungsteuer“ in der Sitzung der Stadtvertretung am kommenden Dienstag behandelt werden. Und schon wieder müssen sich Juristen, Verwaltung und die Norderstedter Politik mit einer neuen Satzung für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer beschäftigen. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig (OVG) hatte die im Jahre 2021 beschlossene Berechnungsgrundlage der Stadt Norderstedt für unwirksam erklärt.  „Was für ein Verwaltungs-Wahnsinn“, so kommentiert das der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein. „Bereits im Jahre 2019 hatte das OVG die bis dahin geltende Regelung kassiert, und jetzt schon wieder“, so Tobias Mährlein weiter. „Im Jahre 2024 hatten wir ganz 75 Bescheide für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer. Die Einnahmen von ca. 88.000 € rechtfertigen nicht annähernd den ganzen Ver-waltungsaufwand, der für die Erhebung der Steuer nötig ist!“ So müssten auch jetzt wieder rückwirkend die Bescheide geä

12.05.2025