KIEL. Die Landesverordnung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land tritt am 13. Mai in Kraft. Nachdem der Landtag im März zugestimmt hatte, wurde die Landesverordnung heute (12. Mai) im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.
"Der LEP Windenergie ist unser wichtigstes Steuerungsinstrument für die Windenergieplanung in Schleswig-Holstein", erklärt Innenministerin Magdalena Finke. "Mit dem engmaschigen Netz an Zielen und Grundsätzen der Raumordnung legen wir die Potenzialfläche fest, auf die sich zukünftige Windenergieplanungen, sowohl die unserer Regionalpläne als auch die kommunalen Planungen, konzentrieren werden."
Zur Änderung des LEP Windenergie wurden drei öffentliche Beteiligungsverfahren durchgeführt. Mit insgesamt rund 3.500 Stellungnahmen hat sich die Landesplanung auseinandergesetzt und den Planentwurf an vielen Stellen angepasst.
"Wir sind sehr dankbar für die vielen kritischen Hinweise und Verbesserungsvorschläge von Bürgerinnen und Bürgern, von Verbänden und Initiativen und aus der Branche. Die gründliche Auseinandersetzung mit den Einwendungen hat unseren Plan geschärft und rechtssicherer gemacht."
Im Planungsraum I endet mit dem Inkrafttreten des LEP Windenergie die uneingeschränkte Privilegierung insoweit, dass dort nur noch Windkraftanlagen innerhalb der definierten Potenzialflächen genehmigt werden können. Die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel gilt aber bis zum Erreichen der Flächenbeitragswerte weiter. Schleswig-Holstein muss rund 3 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete Windenergie ausweisen. Dies soll Ende des Jahres durch die in Aufstellung befindlichen Regionalpläne Windenergie erreicht werden.
