Bad Segeberg. Viele Geschäftsführer und Selbstständige treffen täglich Entscheidungen, die wirtschaftlich riskant sein können – neue Investitionen, Vertragsabschlüsse oder strategische Weichenstellungen. Was dabei häufig unterschätzt wird: “Nicht jede Fehlentscheidung bleibt zivilrechtlich folgenlos”. In bestimmten Konstellationen kann sie sogar strafrechtlich relevant werden.

Gerade der Vorwurf der Untreue nach § 266 StGB wirkt auf viele Unternehmer zunächst weit entfernt – bis plötzlich ein Ermittlungsverfahren im Raum steht. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zeigt jedoch, dass die Grenzen zwischen erlaubtem Unternehmerrisiko und strafbarer Pflichtverletzung feiner verlaufen, als man denkt.

Der aktuelle Anlass: BGH zur unternehmerischen Entscheidung Der Bundesgerichtshof hat sich in einer aktuellen Entscheidung – BGH, Urteil vom 12.06.2025 – 6 StR 233/24 – erneut mit der Frage beschäftigt, wann eine unternehmerische Entscheidung den Tatbestand der Untreue erfüllen kann.

Hintergrund der Entscheidung: Es ging um wirtschaftliche Dispositionen, die sich im Nachhinein als nachteilig für das Unternehmen erwiesen haben. Die zentrale Frage lautete: Reicht eine schlechte Entscheidung bereits für eine Strafbarkeit aus

Die Antwort des BGH ist differenziert – und für Geschäftsführer hochrelevant.

Unternehmerisches Risiko ist erlaubt – aber nicht grenzenlos

Der BGH stellt klar, dass Unternehmer grundsätzlich einen  "weiten Entscheidungsspielraum" haben. Das bedeutet: Auch riskante oder wirtschaftlich nachteilige Entscheidungen sind zunächst einmal Teil unternehmerischer Freiheit.

Doch dieser Spielraum ist nicht unbegrenzt. Strafrechtlich problematisch wird es dort, wo eine Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar im Interesse des Unternehmens getroffen wird – also etwa dann, wenn Risiken eingegangen werden, die aus objektiver Sicht nicht mehr vertretbar sind.

Mit anderen Worten: Wer bewusst oder grob fahrlässig gegen seine Vermögensbetreuungspflichten verstößt, kann sich unter Umständen wegen Untreue strafbar machen.

Wo die Grenze zur Strafbarkeit verläuft

Die entscheidende Frage ist also nicht, ob eine Entscheidung falsch war – sondern wie sie zustande gekommen ist. Genau hier setzt die Rechtsprechung an.

Eine Strafbarkeit kommt insbesondere dann in Betracht, wenn wesentliche Informationen nicht eingeholt oder bewusst ignoriert wurden, wirtschaftliche Risiken nicht geprüft oder völlig unterschätzt wurden, interne Kontrollmechanismen umgangen wurden oder persönliche Interessen eine Rolle gespielt haben.

Gerade in kleineren Unternehmen, in denen Entscheidungen oft schnell und ohne umfangreiche Dokumentation getroffen werden, kann das im Nachhinein problematisch werden – insbesondere dann, wenn ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Typische Situationen aus der Praxis

Viele Unternehmer erkennen sich in solchen Konstellationen wieder – etwa wenn eine Investition getätigt wird, die sich später als Fehlschlag herausstellt, oder wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, dessen wirtschaftliche Tragweite unterschätzt wurde.

Auch die Verwendung von Unternehmensmitteln für Zwecke, die nicht klar dem Unternehmensinteresse dienen, kann kritisch sein. Dabei ist nicht entscheidend, ob ein persönlicher Vorteil erzielt wurde – vielmehr kommt es darauf an, ob die Entscheidung "pflichtwidrig und schädigend" war.

Warum eine frühe strafrechtliche Einordnung entscheidend ist

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht zeigt sich, dass Ermittlungsverfahren häufig auf komplexen Sachverhalten beruhen, die sich nicht ohne Weiteres bewerten lassen. Was aus Sicht der Ermittlungsbehörden als Pflichtverletzung erscheint, kann aus unternehmerischer Perspektive durchaus vertretbar gewesen sein.

Ein erfahrener Strafverteidiger wird genau an diesem Punkt ansetzen und prüfen, ob tatsächlich eine Überschreitung des unternehmerischen Ermessensspielraums vorliegt oder ob es sich um ein zulässiges Risiko gehandelt hat.

Denn eines ist entscheidend: Das Strafrecht ist nicht dazu da, jede wirtschaftliche Fehlentscheidung zu sanktionieren.

Fazit: Nicht jede Fehlentscheidung ist eine Straftat – aber jede sollte gut dokumentiert sein

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht deutlich, dass Geschäftsführer und Unternehmer zwar einen erheblichen Spielraum haben, dieser jedoch klare Grenzen kennt. Wer Entscheidungen sorgfältig vorbereitet, Risiken abwägt und diese nachvollziehbar dokumentiert, reduziert nicht nur wirtschaftliche, sondern auch strafrechtliche Risiken.

Gleichzeitig zeigt sich: Wenn ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue im Raum steht, lohnt sich eine genaue rechtliche Prüfung – denn die Bewertung hängt oft von Details ab, die auf den ersten Blick unscheinbar wirken.

**Hinweis:** Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anschließend redaktionell überarbeitet.