Kiel (em) „Wir betrachten es mit großer Sorge, dass das Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss immer weiter verwässert wird und die steuerlichen Anreize im Prozess offenbar deutlich nach unten korrigiert werden“, sagt Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein im Vorfeld der heutigen Sitzung des Vermittlungsausschusses. Nach dem ursprünglichem Gesetzesentwurf hätte Schleswig-Holstein 136 Millionen weniger Einnahmen durch Steuern erzielt; nach der Nachverhandlung rechnet das Land nur noch mit 63 Millionen Mindereinnahmen.

„So sehr ein sparsamer Umgang mit Steuergeldern zu begrüßen ist, so wäre eine Halbierung des Entlastungsvolumens für Schleswig-Holstein doch ein fatales Signal. Denn das Gesetz bildet einen wichtigen Baustein zur Entlastung der Unternehmen auch bei uns im Land“, so Ipsen. Das Wachstumschancengesetz soll durch eine Investitionsprämie, steuerliche Anreize, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und Thesaurierungsbegünstigungen private Investitionen in der Wirtschaft anregen. Die IHK geht davon aus, dass es die Liquiditätssituation der Unternehmen in Schleswig-Holstein verbessert und Spielräume für dringend benötigte Zukunftsinvestitionen schafft. 

Ipsen: „Diese Impulse brauchen wir insbesondere für Schleswig-Holstein, um die Transformation zu einem klimafreundlichen Industrieland hinzubekommen. Die Ergebnisse unserer jüngst veröffentlichten Konjunkturbefragung zeigen, dass die Investitionspläne der Unternehmen viel zu zurückhaltend sind. Unternehmerische Investitionen fließen zurzeit fast ausschließlich in Ersatzbedarf und Rationalisierungsinvestitionen – für echte Zukunftsinvestitionen bleibt kein Spielraum. Daher brauchen wir genau jetzt das größtmögliche Entlastungspaket für unsere Wirtschaft!“