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WEP
3G-Regel am Arbeitsplatz und erneut Homeoffice-Pflicht
Die Heftigkeit der vierten Corona-Welle hat das Land veranlasst, die Sicherheitsvorkehrungen wieder strenger zu fassen. Auch Unternehmen sind davon betroffen. Zu den Neuerungen zählen laut Landesinformation die 3G-Regel am Arbeitsplatz, das Angebot von Tests und das verpflichtende Angebot zum Homeoffice.
3G-Regel
Büro, Werkstatt und andere Arbeitsstätten dürfen nur von geimpften, genesenen oder getesteten Menschen betreten werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, entsprechende Nachweise zu kontrollieren und zu dokumentieren – andernfalls droht ein Bußgeld. Die 3G-Regel gilt auch für vom Arbeitgeber organisierte Transporte von Beschäftigten zu oder von der Arbeitsstätte. PCR-Tests dürfen maximal 48 Stunden alt sein, Antigen-Tests 24 Stunden.
Testpflicht
Arbeitgeber müssen laut Paragraf 4 der Corona-Arbeitsschutzverordnung zwei Tests pro Woche anbieten. Zudem dürfen sich Arbeitnehmer - wie alle Bürger - einmal pro Woche kostenlos in Bürgerzentren testen l
30.11.2021
Stadtwerke Neumünster
3G-Regel gilt im schleswig-holsteinischen Nahverkehr ab Mittwoch 24.11.2021
Neumünster (em) Ab Mittwoch, den 24. November 2021 gilt in Bahnen und Bussen die „3G-Pflicht“: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf mitfahren. Fahrgäste ohne entsprechende Nachweise werden von der Mitfahrt ausgeschlossen. An diesem Tag beginnen die Stadtwerke Neumünster (SWN) damit, ihre Fahrgäste durch Aufkleber, Aushänge und Durchsagen auf die neue Regelung hinzuweisen.
„Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber für Fahrgäste vorgeschrieben, die Voraussetzungen des sogenannten „3G“ zu erfüllen. Die Verkehrsunternehmen haben dies durch stichprobenhafte Nachweiskontrollen zu überwachen“, erkärt Sonja Kessal, Betriebsleiterin bei der SWN-Verkehr. Fahrgäste müssen ab sofort im Bus ihren Impfausweis oder einen Testnachweis mitführen und diesen auf Verlangen vorzeigen. Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen eine negative Testbescheinigung mitführen. Die Testung durch In-vitro-Diagnostika („Schnelltest“) darf dabei maximal 24 Stunden
23.11.2021