Unternehmen
Artikel
Franziska Brandt-Biesler
Fünf Tipps für mehr Vertriebs-Erfolg
Ruswil (em/kv) Fragen und gutes Zuhören sind wichtige Schlüssel für erfolgreiche Verkaufsgespräche. Darüber sind sich Verkaufsexperten einig. Und trotzdem wird nach wie vor viel zu wenig gefragt. Tatsächlich ist es ein echtes Problem das Fragen zu lernen. Es wird uns nämlich in unserer Kultur gründlich ausgetrieben. Nur ein Beispiel für diese These sind Unternehmen: In den meisten Firmen gilt immer noch: „Mitarbeiter müssen wissen wie es läuft, dürfen aber nichts in Frage stellen.“ Fragen werden zudem als Zeichen von Inkompetenz empfunden. Allerdings meistens nur von denen, die nicht nachfragen, wenn sie etwas nicht wissen. So bleiben sie tatsächlich ahnungslos, während eine Frage sie schlauer gemacht hätte.
Es ist also kein Wunder, dass wir Verkaufsund Kommunikationstrainer uns abmühen unseren Teilnehmern das Fragen und Zuhören beizubringen. Doch die gute Nachricht ist: auch wer „spät“ anfängt kann das Fragen noch lernen.
Tipp 1
Echtes Interesse entwickeln: Manch
05.04.2018
Daniela Schlünzen
Realisierung offener Rechnungen – gute Recherche ist Voraussetzung
Hamburg (em/kv) Unbezahlte Rechnungen, die trotz Zahlungserinnerung und ein oder mehreren Mahnungen unbezahlt bleiben, sind keine Seltenheit und bedeuten nicht nur mehr Arbeits- und Zeitaufwand sondern können auch das eigene Unternehmen in Schwierigkeiten bringen.
Die Beauftragung eines Inkassodienstleisters hat viele Vorteile: die Entlastung der Mitarbeiter/innen in der Buchhaltung sowie weniger Ärger und Zeitaufwand mit bereits erbrachten aber nicht bezahlten Aufträgen. Die Kosten für die weitere Bearbeitung der unbezahlten Rechnung, also die Inkassokosten, trägt in der Regel der säumige Kunde. Der Gesetzgeber hat dazu folgende Regelung festgelegt: Ein Schuldner, der eine Forderung nicht fristgerecht bezahlt, befindet sich in Verzug. Der Schuldner hat dem Gläubiger den durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Das sind neben den Verzugszinsen, den Kosten für kaufmännische Mahnung, auch die Inkassokosten, welche sich aus der Inkassovergütung und den Auslagen
06.10.2016