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Wirtschaftsredaktion

Schleswig-Holstein lässt Rehakliniken im Stich

Nachdem der Bund mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz die Voraussetzung geschaffen hat, um die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems in der aktuellen Ausnahmesituation zu schützen, sind jetzt die Bundesländer am Zuge. Während Bundesländer wie Bayern sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, lässt das Land Schleswig-Holstein die sehr wichtigen Rehakliniken in der aktuellen Krise im Stich: Der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (MSGJFS), Dr. Heiner Garg, lässt das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz zum Nachteil der Rehakliniken auslegen. So geschehen für die Asklepios Klinik Am Kurpark im Schleswig-Holsteinischen Bad Schwartau. Obwohl die Rehaklinik vom MSGJFS des Landes Schleswig-Holstein zur Bewältigung der Corona-Krise als Entlastungskrankenhaus definiert wurde, soll es nicht gemäß des Krankenhausentlastungsgesetzes wie ein Akutkrankenhaus vergütet werden. Stattdessen soll die Klinik wie jede andere Rehakli
30.03.2020