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Schleswig-Holsteinische Notarkammer
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Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Mit Unternehmervollmacht Handlungsfähigkeit sicherstellen
Wie Geschäftsführer für den Notfall vorsorgen können • Mit Unternehmervollmacht Handlungsfähigkeit sicherstellen
Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Ist ein Unternehmer durch einen schweren Unfall oder plötzliche Krankheit nicht mehr geschäftsfähig, kann er nicht ohne Weiteres vom Ehepartner vertreten werden. Wurde nicht rechtzeitig ein Vertreter benannt und mit einer Unternehmervollmacht ausgestattet, steht die Firma führungslos dar, was im schlimmsten Fall den Ruin bedeutet. Zudem können in die Vollmacht entsprechende Weisungen aufgenommen werden, die sicherstellen, dass die Geschäfte im eigenen Sinne fortgeführt werden. Aufgrund der weitreichenden Befugnisse sollte absolutes Vertrauen zwischen dem Unternehmer und dem Bevollmächtigten bestehen. Empfehlenswert ist auch das Vorbereiten eines Notfallkoffers, durch den berechtigte Vertreter auf einen Blick alle wichtigen Pläne, Kopien bedeutender Dokumente sowie Hinweise zum Aufbewahrungsort der Originale erhalten.
24.05.2023