B2B Wirtschaft

Artikel

BDS Nord Bündnis der Selbständigen und Führungskräfte e.V.

Unternehmergespräche am Mittagstisch am 1. Oktober in Norderstedt

17.09.2026
Stadt Quickborn

Hillwood: Stadt Quickborn nimmt Klage zurück; Baustopp bleibt

Quickborn. Die Stadt Quickborn hat die Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg im Verfahren um den US-Investor Hillwood zurückgenommen. Eigentlich war für den 30. September ein Gerichtsverfahren in Ellerau angesetzt, in dem über den Weiterbau des umstrittenen Logistikzentrums entschieden werden sollte. Der Gerichtstermin fällt nun aus. Der Grund für die Rücknahme der Klage ist, dass Hillwood am 21. August 2026 einen Teilverzicht hinsichtlich seines ursprünglichen Bauantrages erklärt hat. Der Investor hat sich zu einer Verkehrsentlastung von mehr als 50 Prozent bereit erklärt und will nicht mehr – wie ursprünglich beantragt – 1.600 Lkw, sondern nur noch 700 Lkw täglich über Quickborner und Ellerauer Straßen rollen lassen.  „Immer noch viel zu viele“, sagt Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann, aber mit dem Teilverzicht hat sich die tatsächliche und rechtliche Ausgangslage verändert. Wenn man jetzt die Untätigkeitsklage weiterbetreiben würde, b
07.09.2026
BDS Nord Bündnis der Selbständigen und Führungskräfte e.V.

Unternehmergespräche am Mittagstisch am 03. September in Norderstedt

25.08.2026
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Neuer Landesentwicklungsplan Windenergie tritt in Kraft

KIEL. Die Landesverordnung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land tritt am 13. Mai in Kraft. Nachdem der Landtag im März zugestimmt hatte, wurde die Landesverordnung heute (12. Mai) im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.  "Der LEP Windenergie ist unser wichtigstes Steuerungsinstrument für die Windenergieplanung in Schleswig-Holstein", erklärt Innenministerin Magdalena Finke. "Mit dem engmaschigen Netz an Zielen und Grundsätzen der Raumordnung legen wir die Potenzialfläche fest, auf die sich zukünftige Windenergieplanungen, sowohl die unserer Regionalpläne als auch die kommunalen Planungen, konzentrieren werden." Zur Änderung des LEP Windenergie wurden drei öffentliche Beteiligungsverfahren durchgeführt. Mit insgesamt rund 3.500 Stellungnahmen hat sich die Landesplanung auseinandergesetzt und den Planentwurf an vielen Stellen angepasst. "Wir sind sehr dankbar für die vielen kritischen Hinweise
13.05.2026
Handelskammer Hamburg

Neuer Krisenvorsorgeplan stärkt Resilienz der Hamburger Wirtschaft

Hamburg. Lieferketten, Energieversorgung oder IT-Systeme: Drei Beispiele wirtschaftlicher Strukturen, die zunehmend unter Druck geraten. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die geopolitische Lage in Europa dauerhaft verändert. Außenpolitische Spannungen und sicherheitspolitische Risiken nehmen in Europa rasant zu. Nach Jahren der Vernachlässigung rückt Krisenvorsorge als strategische Notwendigkeit für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft wieder stärker in den Fokus. Ohne widerstandsfähig Unternehmen gerät auch die gesamtgesellschaftliche Stabilität ins Wanken. Vor diesem Hintergrund findet das Dialogforum Sicherheit & Resilienz der Handelskammer Hamburg statt, bei dem insbesondere die Rolle der Unternehmen im Mittelpunkt steht. "Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit - und ohne Freiheit keinen Wohlstand. Zu lange wurde das Thema in der öffentlichen Diskussion verdrängt, umso größer muss jetzt die Priorität sein, mit der wir in die Resilienz des Stand
22.01.2026
WEP

Halstenbek mit Best-Practice-Beispiel moderner Gewerbeflächenentwicklung

Kreis Pinneberg.Für Wirtschaftsförderer und verantwortliche Verwaltungsmitarbeiter der Städte und Gemeinden dürfte der 4. Dezember ein interessanter Tag gewesen sein. Die WEP und die IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) hatten von 10 bis 11.30 Uhr in die Räume der WEP zu einer Informationsveranstaltung über eine noch relativ neue und unbekannte Fördermöglichkeit eingeladen: den Gewerbeflächenentwicklungsfonds.SH. Mit Hilfe der Förderung aus dem Gewerbeflächenentwicklungsfonds.SH können Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie insolvenzunfähige Anstalten des öffentlichen Rechts Flächen für gewerbliche oder industrielle Nutzung entwickeln. Die Förderrichtlinie gilt seit 1. November 2024 und bietet Kommunen eine umfassende Unterstützung bei der Planung und Umsetzung solcher Projekte. Im ersten Schritt wird die Erstellung einer Potenzialanalyse bezuschusst. Fällt die Analyse positiv aus, können die Kommunen im zweiten Schritt eine geförderte Darlehensfina
19.12.2025