B2B Wirtschaft

Artikel

Handwerk

Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein – ein Erfolgsmodell geht in die nächste Runde!

KIEL. Die Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein wird bis Juni 2028 verlängert. Das gab Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen heute (19. Mai) bekannt. Meisterinnen und Meister im Handwerk können somit weiterhin bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn sie einen Betrieb gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen. "Viele Betriebe sind dabei, ihre Nachfolge zu regeln und gleichzeitig fehlt vielen der Mut, selbst zu gründen. Mit unserer Meistergründungsprämie wollen wir einen Anreiz geben. Denn am Ende geht es auch um viele Arbeitsplätze und wir brauchen gut qualifizierte Handwerkerinnen und Handwerker, wenn wir unser Dach nicht bald selbst decken wollen", sagte Madsen.  Die Meistergründungsprämie gibt es seit sechs Jahren. Sie hat seitdem über 1.100 Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt. Neun von zehn Betrieben, die die Prämie erhalten haben, sind noch immer erfolgreich am Markt. "Das ist eine erfreulich hohe Quote, die weit ü
21.05.2025
WEP

10.000 Euro für Gründung oder Übernahme eines Meisterbetriebs

Eine gute Nachricht für alle Handwerksmeister, die sich mit einer Betriebsgründung selbstständig machen möchten oder planen, einen bestehenden Betrieb zu übernehmen oder sich daran zu beteiligen: Das Land Schleswig-Holstein fördert dieses Vorhaben mit einer sogenannten Meistergründungsprämie bis zu 10.000 Euro. Die Basisförderung von 7.500 Euro wird gewährt, nachdem der Meister für sein Gründungs- oder Übernahmekonzept eine Beratung und eine Stellungnahme seiner zuständigen Handwerkskammer wahrgenommen und eingeholt hat. Den zusätzlichen Zuschuss von 2500 Euro gibt es drei Jahre später unter der Voraussetzung, dass ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen und besetzt worden ist. Beantragt und ausgezahlt wird die Meistergründungsprämie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein - IB.SH. Weitere Information bei den zuständigen Handwerkskammern: Flensburg unter Durchwahl (0461) 866 246 Lübeck unter Durchwahl (0451) 1506-237 und -238 bei
09.08.2022
Wirtschaftsredaktion

Zweijährige Basisförderung für Projekträume und –initiativen vergeben

Berlin (em) In der Sitzung am 06. November 2019 hat sich die Jury für zweijährige Basisförderungen an 33 Projekträume und -initiativen ausgesprochen. Die Jury hatte über 70 Anträge und eine Fördersumme von gesamt 1.600.000 Euro (pro Jahr 800.000 Euro) zu befinden. Die beantragte Gesamtfördersumme lag bei 6.522.147,46 Euro. Ziel des Förderprogramms ist es, den künstlerischen Projekträumen und -initiativen Planungssicherheit und Weiterentwicklung zu bieten, sie in ihrer Struktur zu stärken und für künstlerische/kulturelle Zwecke zu sichern. Besonders für freie Berliner Künstlerinnen und Kuratorinnen sollen sie dabei Möglichkeiten der Präsentation und Produktion bieten und das kulturelle Angebot Berlins um wichtige Impulse ergänzen. Der Jury gehörten an: Matthias Einhoff, Karina Griffith, Ece Pazarbaşı, Matthias Reichelt, Carola Rümper. Kulturstaatssekretär Dr. Torsten Wöhlert dankt der Jury für die geleistete Arbeit und wünscht den Geförderten viel Erfolg. Die nächste Ausschreibung der
25.11.2019