Eine gute Nachricht für alle Handwerksmeister, die sich mit einer Betriebsgründung selbstständig machen möchten oder planen, einen bestehenden Betrieb zu übernehmen oder sich daran zu beteiligen: Das Land Schleswig-Holstein fördert dieses Vorhaben mit einer sogenannten Meistergründungsprämie bis zu 10.000 Euro.
Die Basisförderung von 7.500 Euro wird gewährt, nachdem der Meister für sein Gründungs- oder Übernahmekonzept eine Beratung und eine Stellungnahme seiner zuständigen Handwerkskammer wahrgenommen und eingeholt hat. Den zusätzlichen Zuschuss von 2500 Euro gibt es drei Jahre später unter der Voraussetzung, dass ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen und besetzt worden ist.
Beantragt und ausgezahlt wird die Meistergründungsprämie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein - IB.SH.
Weitere Information
- bei den zuständigen Handwerkskammern:
Flensburg unter Durchwahl (0461) 866 246
Lübeck unter Durchwahl (0451) 1506-237 und -238 - bei den IB.SH-Förderlotsen unter Durchwahl (0431) 9905-3365
- auf der Website der IB.SH https://www.ib-sh.de/produkt/meistergruendungspraemie-schleswig-holstein/