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SWN

SWN steigen bei OpenNet GmbH ein

Neumünster. Drei deutsche Glasfasernetzgesellschaften sind jetzt Teil der OpenNet GmbH – dem deutschen Ableger der dänischen OpenNet-Plattform. Die deutsche Open-Net Tochter wird in ein Joint Venture überführt. Bereits im vergangenen Jahr hatte eine Gruppe deutscher Netzbetreiber angekündigt, künftig mit OpenNet zusammenzuarbeiten und ihre Glasfasernetze über deren Plattform zu öffnen. In der Folge gründete OpenNet ein eigenes deutsches Unternehmen – die OpenNet GmbH – und eröffnete ein Büro in Neumünster. Nun ist der nächste Schritt gemacht: Drei der beteiligten Netzbetreiber übernehmen jeweils Anteile an der OpenNet GmbH. Gemeinsam halten sie künftig 50 % des Unternehmens.  „Wir sind überzeugt, dass die OpenNet GmbH durch dieses Joint Venture noch stärker wird“, erklärt Henrik Møller Nielsen, CEO von OpenNet. „Indem wir unsere Stärken bündeln, schaffen wir eine tragfähige Partnerschaft. Besonders wertvoll ist dabei die enge Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort, die über
26.06.2025
Kiel

Glasfaser-Bündnis wächst auf 81 Betriebe

Kiel (em) Schleswig-Holstein treibt seine Spitzenposition beim Glasfaser-Ausbau im Schulterschluss mit der Wirtschaft weiter voran: "Mit aktuell 77 Prozent anschließbarer Haushalte liegen wir bundesweit nicht nur klar vorn, sondern haben mittlerweile auch 81 Unternehmen, die sich unsere Ausbauziele zu eigen machen und uns damit weiteren Schub verleihen", sagte Technologie-Staatssekretärin Julia Carstens heute (28. Januar) in Kiel. Beim mittlerweile 7. Glasfaser-Bündnistreffen traten neben der Deutsche Glasfaser GmbH (Düsseldorf) auch die schwedische Bahnhof Nätverk GmbH, die Breitband Südermarsch UG & Co.KG, die Münchner purtel.com GmbH sowie der Branchenverband VATM dem Bündnis bei. Nach den Worten von Carstens basiert das 2018 gegründete Bündnis auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Anbieter, die Glasfaserstrategie der Landesregierung kooperativ und in fairem Wettbewerb miteinander zu unterstützen. Die Strategie sieht unter anderem den Einsatz von Fördermitteln nur da
29.01.2025
Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein

Mit Job-Speed-Dating zu neuen Fachkräften in Neumünster

Neumünster (em) Im Auftrag der Agentur für Arbeit bietet die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein Unternehmen im Großraum Neumünster Unterstützung bei der Suche nach neuen Fachkräften. Bei einem Job-Speed-Dating können Betriebe ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unkompliziert kennenlernen – und direkt einstellen.  Das Job-Speed-Dating kürzt Bewerbungsprozesse ab und Arbeitssuchende und führt Unternehmen und Bewerbende schneller zusammen, so Anita Siems, Bereichsleiterin der Wirtschaftsakademie in Neumünster, zum Recruiting-Format. Betriebe registrieren sich dafür zunächst auf der Website der Wirtschaftsakademie unter www.wak-sh.de/job-speed-dating und geben dabei Jobvakanzen oder gesuchte Profile an. Jobcoaches der Wirtschaftsakademie suchen daraufhin in einem Pool der Arbeitsagentur geeignete Kandidatinnen und Kandidaten und bereiten diese für ein Kennenlernen vor.  Die registrierten Unternehmen werden durch die Jobcoaches zum nächsten Speed-Dating-Termin ins Beru
22.01.2025
Stadt Quickborn

Stadt Quickborn erhebt Einwendungen gegen Hillwood-Nachtrag

Quickborn (em) Der Kreis Segeberg hat die aufgrund eines erfolgreichen Eilverfahrens der Stadt Quickborn nicht vollziehbare Baugenehmigung für ein Massenlogistikzentrum der Firma Hillwood noch nicht aufgehoben. Unterdessen versucht die Firma Hillwood über einen zweiten Nachtrag zur ursprünglichen Baugenehmigung zu einer rechtmäßigen Baugenehmigung zu gelangen. In diesem zweiten Nachtrag soll das Verkehrsaufkommen massiv von 1.600 LKW-Fahrten in der Ursprungsbaugenehmigung auf 700 LKW-Fahrten zwischen 6 und 22 Uhr sowie 80 LKW-Fahrten zwischen 22 und 6 Uhr reduziert werden. Diese Reduzierung soll bei gleichbleibender Gewerbefläche, gleichbleibender Beschäftigtenzahl sowie unveränderter Anzahl der Hallen und Ladetore erfolgen. Im Rahmen einer Beteiligung als „Nachbarin“ ist der Stadt Quickborn am 2. Dezember 2024 kurzfristig die Möglichkeit eingeräumt worden, über die Feiertage bis zum 2. Januar 2025 Einwendungen gegen den zweiten Nachtrag zu erheben. Von dieser Möglichkeit hat di
14.01.2025