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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Incentive-Reisen steuerlich absetzen – Was Unternehmen jetzt wissen sollten
14.05.2025
VDIK
VDIK kritisiert neue Umweltbonus-Richtlinie
Die Bundesregierung hat die neue Umweltbonus-Richtlinie veröffentlicht. Darin ist leider keine kundenfreundliche Möglichkeit zur Reservierung der Prämie vorgesehen. Damit gilt auch weiterhin, dass der Umweltbonus nicht schon beim Kauf beantragt werden kann, sondern erst wenn das Fahrzeug zugelassen ist.
Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller sagt dazu: „Die Bundesregierung konnte sich trotz vielfacher Bitten von Händlern, Verbrauchern und Verbänden nicht dazu entschließen, für den Umweltbonus wenigstens wieder ein für die Kunden berechenbares Antragsverfahren einzuführen. Vielen Kunden müssen nun bis zum Jahresende hoffen und bangen, dass ihr bestelltes Elektrofahrzeug rechtzeitig zugelassen werden kann. Ihnen droht andernfalls ein kompletter oder teilweiser Verlust der Förderung.“
Mit der Deckelung der für 2023 und 2024 verbleibenden Haushaltsmittel erzeugt die Bundesregierung leider weitere Unsicherheit beim Umwelt
25.11.2022
WEP
Vielfältige Förderung von betrieblichen Innovationsprojekten
Innovationen kosten Geld. Damit auch kleine und mittlere Unternehmen sich zukunftsorientiert aufstellen können, hat der Bund Innovationsförderprogramme zu verschiedenen Themen aufgelegt. Den schleswig-holsteinischen Unternehmen, die ein Innovationsprojekt planen, steht die WTSH, die Wirtschaftsförderung des Landes, zu allen Förderungen beratend zur Seite. Sie bewertet die Projektidee, empfiehlt ein geeignetes Förderprogramm und begleitet das Unternehmen von der Antragsstellung über die fachliche Prüfung bis zur Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses.
Die aktuellen Förderprogramme im Überblick:
Anwendungsorientierte Forschung, Innovation und Technologietransfer
Beschäftigung Innovationsassistent
Betriebliche Forschung, Entwicklung und Innovation
Betriebliche Prozess- und Organisationsinnovation
Digi Bonus II
Energiewende und Umweltinnovation
Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge
Mehr Information und Beratung [wtsh.de/de/foerderprogramme ](h
26.10.2021
WEP
Neu: Förderprogramm DigiBonus II für kleine Unternehmen
Damit auch kleine Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten die Chance haben, ihre digitale Transformation voranzubringen, hat die EU für die Jahre 2021 und 2022 Finanzmittel für das Förderprogramm DigiBonus II zur Verfügung gestellt. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen. Damit haben Unternehmen Gelegenheit, ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital zu transformieren und ihre IT-Sicherheit zu optimieren. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchsten jedoch 17.000 Euro pro Vorhaben. Anträge können bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein - WTSH - gestellt werden. Sie ist vom Land als Antrags- und Bewilligungsstelle mit der Umsetzung des Förderprogramms beauftragt. Weitere Information unter https://wtsh.de/de/digibonus-2-sh
31.08.2021
WEP
Neu: 90 Prozent Förderung mit Weiterbildungsbonus Pro
Das neue Förderprogramm „Nachhaltige Kompetenzentwicklung - Weiterbildungsbonus Pro“ knüpft an den bewährten „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“ an und hat bei der Bezuschussung der Kosten für die Weiterbildung Erwerbstätiger noch eine Schippe draufgelegt. Außerdem soll durch eine branchenübergreifende Öffnung des Förderprogramms die Resilienz möglichst vieler Erwerbstätiger gestärkt werden. Denn ohne die Kompetenz der Beschäftigten sind Erholung und Entwicklung der Wirtschaft nicht möglich. Die neuen Konditionen Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro der Gesamtmaßnahme. Die verbleibenden zehn Prozent der Seminarkosten sind von den Arbeitgebern oder den Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 160 Euro beziehungsweise unter 16 Stunden sind nicht zuwendungsfähig. Der „Weiterbildungsbonus Pro“ wird aus EU-Mitteln
12.07.2021
WEP
Neu: Digitalbonus für Kleinstunternehmen
Mit dem neuen Förderinstrument „Digibonus I Schleswig-Holstein“ erhalten Kleinstunternehmen eine finanzielle Unterstützung für ihre Digitalisierungsmaßnahme im Kommunikationsbereich, wenn diese mindestens 500 Euro kostet. Beantragt werden können die Landesmittel seit dem 17. Mai über die IB-SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein). Unternehmen stehen in der Corona-Krise vor großen Herausforderungen. Kundenkontakte zum Beispiel müssen sie in einer Form gestalten, die zur Eindämmung der Pandemie beiträgt. Digitale Kommunikationswege spielen deshalb eine wichtige Rolle. Der „Digibonus I Schleswig-Holstein“ soll Kleinstunternehmen helfen, geeignete Digitalisierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Der Zuschuss liegt je nach Kosten der Maßnahme einmalig bei 500 bis 1000 Euro. Förderfähig sind Ausgaben seit dem 1. Januar 2021. Beantragen können den Bonus Gewerbetriebe, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine mit bis zu fünf Mitarbeitern. „Digitale
31.05.2021
WEP
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein noch attraktiver
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist ein effektives Förderinstrument, um Fachkräfte zu qualifizieren und Arbeitsplätze zu sichern. Mit neuen Konditionen ist der Weiterbildungsbonus noch attraktiver geworden. Die WEP berät darüber. Qualifizierte Beschäftigte sind ein Gewinn für jedes Unternehmen. Sie sind unverzichtbar für die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Regelmäßige Weiterbildungen sind eine gute Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder neu zu motivieren, zu unterstützen und an das Unternehmen zu binden. Im Rahmen des Landesprogramms Arbeit und mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds fördert das Kieler Wirtschaftsministerium die Weiterbildung von Beschäftigten, Auszubildenden, Freiberuflern und Inhabern von Kleinstbetrieben, um der demografischen Entwicklung und dem wachsenden Fachkräftemangel entgegenzutreten. Die aktuelle Förderperiode mit den neuen, nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie verbess
20.11.2020
Ulrike Stahl
Machs gemeinsam
Brandenburg/Havel (em/fg) Agil, global, virtuell, über Hierarchien, Abteilungen und Unternehmen hinweg ohne Zusammenarbeit kein Erfolg. Und doch raufen sich Chefs und Mitarbeiter die Haare, wenn es mit dem Miteinander einfach nicht klappen will. Guerillakämpfe im Vorstand, Machtspiele zwischen Führungskräften und Mitarbeitern, Silodenken in Teams und Abteilungen. Können wir das nicht besser? Und ob!
Gemeinsam sind wir gerade in digitalen Zeiten schnell, intelligent und innovativ. Vorausgesetzt, wir hören endlich auf zu konkurrieren und beginnen wirklich zu kooperieren. Diese Hacks helfen dabei:
#Fürs Miteinander entscheiden
Als Einzelne sind wir nur so leistungsfähig, wie unser Horizont reicht und der ist, wie wir alle wissen, begrenzt. Deshalb hat der Mensch eine kooperative Grundausstattung mitbekommen: Erstens unsere Spiegelneuronen, die uns erlauben zu erkennen, was der andere will. Zweitens unsere Sprache, die uns ermöglicht, unsere Gedanken detaill
10.09.2019