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Stadtentwicklung und Wohnen
Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen - Genehmigungspflicht verlängert
Hamburg. Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern sind Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in Hamburg seit fünf Jahren nach §250 BauGB genehmigungspflichtig. Seit ihrem Inkrafttreten hat sich die Umwandlungsverordnung in Hamburg als ein sehr wirksames wohnungspolitisches Instrument erwiesen, da seitdem nur eine geringe Zahl von Wohnungsumwandlungen genehmigt wurde. Heute hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg daher die Umwandlungsverordnung erneut für weitere fünf Jahre bis Ende 2030 beschlossen.
Senatorin Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ziehen viel zu oft höhere Wohnkosten oder Eigenbedarfskündigungen nach sich und verdrängen Mieterinnen und Mieter aus ihrem Umfeld. Wohnungsumwandlungen müssen daher gesetzlich streng geregelt sein. Durch die Umwandlungsverordnung sind Wohnungsumwandlungen in Hamburg ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Geneh
18.12.2025
Wirtschaftsrat
Wirtschaftsrat: Kündigungsausschluss im Mietrecht würde Konflikte extrem fördern
Der Wirtschaftsrat lehnt die Forderung von SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert ab, vor dem Hintergrund steigender Energiekosten einen Kündigungsausschluss im Mietrecht zu verankern und das Mietrecht selbst über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinaus zu regulieren. „Aus politischem Kalkül wird hier erneut ein Konflikt herbeigeredet, der de facto so nicht existiert. Aktuell schnürt die Bundesregierung ein umfangreiches Sozialpaket – vom Energiekostenzuschuss bis hin zur Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den so genannten Hartz IV-Leistungen. In Deutschland muss also kein Mieter Sorge haben, infolge der derzeitigen Energiepreissteigerungen seine Wohnung zu verlieren. Zudem steht das hiesige Mietrecht für einen erwiesenermaßen mieterorientierten Kündigungsschutz. Aber das interessiert Kevin Kühnert nicht, der mit seinen Äußerungen einmal mehr die Gesellschaft spaltet und Mieter gegen Vermieter hetzt“, kritisiert Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirt
15.07.2022
Zivilrecht
Das Grundbuch: Wartung und Pflege
Norderstedt (em/la) Allgemein ist bekannt, dass über jedes Grundstück, jede Eigentumswohnung und auch jedes Erbbaurecht ein Grundbuch angelegt ist und insbesondere steht im Grundbuch, wer Eigentümer ist.
Darüber hinaus finden sich im Grundbuch Eintragungen dazu, wer Rechte an einem Grundstück hat, beispielsweise ein Wegerecht oder ein Nießbrauchsrecht. In der sogenannten III. Abteilung des Grundbuchs sind Grundpfandrechte, also in der Regel Grundschulden oder früher Hypotheken, verzeichnet, wenn die Immobilie als Sicherheit für eine Darlehnsschuld verwendet wird.
Wer ist Eigentümer?
Das Grundbuch wurde geschaffen, um zweifelsfrei feststellen zu können, wer der jeweilige Eigentümer einer Immobilie ist. Insbesondere kann auch nur derjenige im Grundbuch etwas bewirken, der dort eingetragen ist. Immer wieder ist festzustellen, dass den Beteiligten schlicht unklar ist, wer wirklich im Grundbuch eingetragen ist. Beispielsweise gehen oft Eheleute davon aus, da
27.09.2017