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IHK Schleswig-Holstein
Wachstumschancengesetz – Wirtschaft braucht Investitionsimpulse
Kiel (em) „Wir betrachten es mit großer Sorge, dass das Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss immer weiter verwässert wird und die steuerlichen Anreize im Prozess offenbar deutlich nach unten korrigiert werden“, sagt Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein im Vorfeld der heutigen Sitzung des Vermittlungsausschusses. Nach dem ursprünglichem Gesetzesentwurf hätte Schleswig-Holstein 136 Millionen weniger Einnahmen durch Steuern erzielt; nach der Nachverhandlung rechnet das Land nur noch mit 63 Millionen Mindereinnahmen.
„So sehr ein sparsamer Umgang mit Steuergeldern zu begrüßen ist, so wäre eine Halbierung des Entlastungsvolumens für Schleswig-Holstein doch ein fatales Signal. Denn das Gesetz bildet einen wichtigen Baustein zur Entlastung der Unternehmen auch bei uns im Land“, so Ipsen. Das Wachstumschancengesetz soll durch eine Investitionsprämie, steuerliche Anreize, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und Thesaurierungsbegünstigungen private In
21.02.2024
Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V.
Beschlossen: Inflationsausgleichsprämie steuerfrei vom Arbeitgeber
Der Gesetzgeber hat eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleich zahlen.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ähnlich wie bei der Corona-Prämie, ihren Arbeit-nehmern steuer- und abgabenfrei die Inflationsprämie zu zahlen. ,,Diese Prämien müssen zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Gehalt gezahlt werden, infor-miert Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Sie dürfen einen Gesamt-wert in Höhe von 3.000 Euro nicht übersteigen.‘‘ Die Auszahlung der Prämie ist in der Zeit vom 26. Oktober bis zum 31. Dezember 2024 zu gewähren. Somit kann die Infla-tionsprämie in diesem Zeitraum in mehreren Teilbeträgen auf die Jahre aufgeteilt und ausgezahlt werden.
Im Rahmen des dritten Entlastungspaketes, welches die Bundesregierung am 3. September angekündigt hatte, wurde die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie gere-gelt. Aufgrund der weltweit steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreis
02.11.2022
BVMW
Versteckte Kosten für Arbeitgebende im dritten Entlastungspaket
Mit dem kürzlich vorgestellten dritten Entlastungspaket verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Belastungen aufgrund der Energiepreisexplosion sowie der hohen Inflationsraten zu dämpfen. Ein genauer Blick auf einzelne Maßnahmen zeigt jedoch: Arbeitgebende werden beispielsweise durch die Neuausgestaltung im Midijob-Bereich künftig mehr statt weniger belastet. Das stößt beim Mittelstand auf Unverständnis.
So wird mit der neuen Midijob-Regelung der Übergangsbereich, in dem Geringverdienende weniger Steuern und Abgaben zahlen müssen, bis zum Jahr 2023 auf 2.000 Euro erhöht werden. „Den Grundgedanken, dass Beschäftigte mehr Netto vom Brutto erhalten, begrüßen wir“, erklärt Hagen Wolfstetter, Vorsitzender der BVMW-Kommission Arbeit und Soziales. „Doch auf der anderen Seite bekommen Unternehmen, die seit zwei Jahren durch schwere Krisen manövrieren müssen, mehr aufgebürdet.“ So sollen die Arbeitgebenden in diesem Einkommensbereich bis 2.000 Euro nun auch noch 28 Prozent der Sozialabgabe
14.10.2022
Die jungen Unternehmer
DIE JUNGEN UNTERNEHMER in Schleswig-Holstein kritisieren die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz
Kiel/Tornesch DIE JUNGEN UNTERNEHMER in Schleswig-Holstein sehen rot. Die Energiepreiskrise bringt viele Unternehmen an die Belastungsgrenze. Kurzfristige Lösungen sind existenziell, der temporäre Weiterbetrieb der AKWs scheint unvermeidbar.
Die Landesvorsitzende Nathalie Rieck: „Die Lage im Mittelstand und bei den industriellen Familienunternehmen ist dramatisch. Täglich erreichen uns Notrufe aus den Betrieben. Überall in unserem Land fahren energieintensive Unternehmen bereits ihre Produktion runter, die Wertschöpfungsketten beginnen zu reißen, nicht-energieintensive Unternehmen können mangels Vorprodukten ihre Aufträge nicht mehr abarbeiten. Hohe Facharbeiter-Löhne, Steuern und Sozialabgaben drohen dauerhaft ersatzlos wegzufallen.
Die Forderung, insbesondere der SPD geführten Länder, einen Energiepreisdeckel über die Aussetzung der Schuldenbremse – und damit auf Kosten der nächsten Generation - zu finanzieren, ist nicht nachhaltig. Allein die Länder verfügen noch über Rü
03.10.2022
WEP
Wirtschaft spürt Auswirkungen des Ukraine-Kriegs
Eigentlich war die Wirtschaft gerade dabei, sich von der Corona-Pandemie zu erholen. Doch am 24. Februar begann Russlands Präsident Wladimir Putin seinen Ukraine-Krieg, der die Wirtschaft inzwischen spürbar belastet und die ohnehin schon steigende Inflation zusätzlich antreibt. Erneute Lieferengpässe in vielen Branchen und explodierende Preise für Energie, wie Gas, Öl und Kraftstoffe, aber auch Rohstoffe, wie Metall, Holz oder Getreide, sowie für Vorprodukte machen den Unternehmen allmählich zu schaffen.
WEP erwartet indirekte Auswirkungen auf hiesige Unternehmen
„Das Russland-Geschäft hatten die Unternehmen im Kreis Pinneberg zwar schon seit der Krim-Annexion deutlich zurückgefahren. Deshalb ist es nicht mehr so bedeutend. Aber indirekt treffen die Kriegsauswirkungen unsere heimische Wirtschaft trotzdem. Die Zerstörungen in der ukrainischen Wirtschaft und die Sanktionen gegen Russland verknappen Rohstoffe und Vorprodukte, nötige Umwege verteuern weltweit Frachtpreise,
20.04.2022