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Hinweisgeberstelle: Hamburger StartUp unterstützt Unternehmen bei Gesetzestext

Am 2. Juni 2023 wurde im Bundesgesetzblatt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) veröffentlicht. Damit ist das lange Ringen zur Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie in Deutschland zu Ende gegangen. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen nach den Vorgaben des HinSchG eine interne Meldestelle bis zum 2. Juli 2023 einrichten. Unternehmen, die mindestens 50 Personen beschäftigen, haben hierfür länger Zeit, nämlich bis zum 17. Dezember 2023. Die Umsetzung des HinSchG stellt Unternehmen und Behörden vor einige Hürden. Es sind Meldekanäle einzurichten und eingehende Hinweise fristgerecht zu bearbeiten. Datenschutzrechtliche Anforderungen und erforderliche Fachkenntnis des Meldestellenbeauftragten kommen hinzu. Der Gesetzgeber hat es daher ermöglicht, dass auch Dritte hiermit beauftragt werden dürfen. Das Hamburger StartUp Intelli Revolution hat sich auf den Bereich Compliance spezialisiert und unterstützt Unternehmen bei der gesetzeskonformen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetztes. D
26.06.2023
Intelli Revolution GmbH

Hinweisgeberschutzgesetz: Wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten

Wird in einem Unternehmen gegen geltendes Gesetz verstoßen oder werden ethische Grundsätze missachtet, sind es häufig die Mitarbeitenden, die entsprechende Missstände melden. Mit der Weitergabe der betriebsinternen Informationen werden die Beschäftigten zu sogenannten Whistleblowern. Doch bis heute sind die Hinweisgebenden nur unzulänglich geschützt und möglichen Repressalien ausgesetzt. Das soll sich jetzt ändern. Die Bundesregierung hat deshalb in diesem Sommer das Hinweisgeberschutzgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll Unternehmen dazu verpflichten eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten, an die sich Whistleblower über vertrauliche Kanäle wenden können. Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitenden betroffen Von den Regelungen direkt betroffen sind alle Unternehmen, die in der Regel mindestens 50 Beschäftigte haben. Es ist mit einer zügigen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetztes ab Herbst 2022 zu rechnen. Das Gesetz soll nach dem Regierungsentwurf dann drei Monate nach s
25.10.2022
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Hinweisgebersystem Hamburg: Sicherer Schutz für Whistleblower

Intelli Revolution bietet Unternehmen ab sofort ein Hinweisgebersystem Hamburg, das alle Anforderungen an eine interne Hinweisgeber Meldestelle erfüllt. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sind nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 27. Juli 2022 verpflichtet ein Hinweisgebersystem als interne Meldestelle für Whistleblower einzuführen. Arbeitgeber, die mehr als 250 Mitarbeitende haben, müssen diese Verpflichtung nach Inkrafttreten des Gesetzes erfüllen. Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit. Die betroffenen Betriebe können auch Dritte mit der Einrichtung eines internen Hinweisgebersystem Hamburg beauftragen. Konzerne dürfen eine Meldestelle für das gesamte Haus in Anspruch nehmen. Das familiengeführte Unternehmen Intelli Revolution aus Hamburg hat ein gesetzeskonformes Hinweisgebersystem entwickelt und richtet dieses für seine Kundschaft ein. Über dieses können Whistleblower über vertrauliche Kommunikationskanäle möglic
09.10.2022