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AGA
AGA-Umfrage Fehlzeiten & Fluktuation: Viele Krankheitstage und hohe Fluktuation in 2022
Hamburg, 16. Mai 2023. Die Fehlzeiten der Arbeitnehmenden im norddeutschen Groß- und Außenhandel sowie bei unternehmensnahen Dienstleistern bewegten sich in 2022 – wie schon im Vorjahr – auf hohem Niveau. Im Schnitt fehlten die Beschäftigten aufgrund von Krankmeldungen an 20 Arbeitstagen. Die Fluktuationsquote ist im Jahr 2022 erneut angestiegen. Zu diesen Ergebnissen kommt die 44. AGA-Umfrage Fehlzeiten & Fluktuation.
Der Krankenstand lag in 2022 bei hohen 7,7 Prozent und ist somit im Vergleich zum Vorjahr, das stark durch eine Vielzahl von Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus geprägt war, fast konstant geblieben. Insgesamt haben die Beschäftigten der befragten Unternehmen an 21,1 Prozent der Arbeitstage gefehlt (2021: 22,9 Prozent).
AGA-Hauptgeschäftsführer Volker Tschirch erklärt dazu: „Der hohe Krankenstand in 2022 ist keine Überraschung. In der ersten Jahreshälfte sorgte die Omikron-Variante für viele Infektionen. Der Wegfall der Masken- und Testpf
16.05.2023
Dehoga
Sorgen und Existenzängste in der Branche wachsen
Das Gastgewerbe steht weiter unter Druck. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) hervor. Auch wenn der Juli-Umsatz sich nominal zum ersten Mal auf dem Vorkrisenniveau von 2019 befindet, sind die preisbereinigten Umsätze noch weit von den Vergleichszahlen vor der Corona-Pandemie entfernt. Denn: „Den Umsätzen stehen weitaus höhere Kosten entgegen als vor der Corona-Krise“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick, „insbesondere die explodierenden Gas- und Strompreise bereiten den Betrieben sehr große Sorgen.“ Das dritte Verlustjahr in Folge steht zu erwarten. So weist das Statistische Bundesamt von Januar bis Mai einen realen Umsatzverlust von 25,4 Prozent aus (nominal minus 16,9%).
Bei der Auswertung der Juli-Zahlen wird zudem deutlich, dass die Anzahl der Umsatz-Verlierer höher ist als die der Umsatz-Gewinner. So vermelden 49,7 Prozent der Betriebe für den Juli schlechtere Umsätze als im Juli 2019, 27,8 Prozent der
11.08.2022
eRecht24
Achtung Online-Shops: Drittes Geschlecht muss als Anrede angeboten werden!
Diskriminierung einer nicht-binären Person
Noch im Oktober 2021 hatte sich die später klagende Person in einem Online-Shopzwei Laufhosen bestellt. Damals noch als „Herr B.“ Wenige Tage später erwirkte B. beim zuständigen Standesamt eine Änderung der Personenstandsdaten, so dass seither in der Rubrik Geschlecht „keine Angabe“ eingetragen ist. Gut drei Wochen später bestellte B. erneut in dem Shop. Nach wie vor standen dabei in der Eingabemaske nur die Anredemöglichkeiten „Herr“ und „Frau“ zur Auswahl. Die Bestätigung der Bestellung begann folglich auch diesmal mit den Worten „Sehr geehrter Herr B.“ Die klagende Person sah darin eine Benachteiligung aufgrund ihrer Geschlechtsidentität sowie eine Verletzung ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Über einen Anwalt forderte B. ein Schmerzensgeld in Höhe von 2500,- Euro und die Unterlassung weiterer
09.05.2022
Agentur für Arbeit Neumünster
Ende von 3G in allen Dienststellen der Agentur für Arbeit Neumünster - Maskenpflicht gilt weiter
Kunden und Kundinnen, die zu einer persönlichen Beratung in die Agentur kommen, müssen ab dem 26.04.2022 nicht mehr nachweisen, dass sie genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet sind. Die so genannte „3-Regelung“ entfällt.Es besteht allerdings weiterhin die Pflicht, eine Mund-Nasenschutz-Maske - nach Möglichkeit eine FFP2-Maske - im Dienstgebäude zu tragen. Persönliche Beratungsgespräche finden grundsätzlich weiterhin nach Terminvereinbarung statt. Daneben besteht die Möglichkeit, sich online oder telefonisch beraten zu lassen. Arbeitslosmeldungen können persönlich oder ebenfalls online erfolgen. Erforderlich für die Onlinemeldung ist, dass der Personalausweis für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist.Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und dentechnischen Voraussetzungen finden sich unter:https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-meldenhttps://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/<https://www.personal
26.04.2022
Statista
Nicht nur Verlierer: Diese Länder sind die wirtschaftlichen Pandemiegewinner
Dänemark hat die Pandemie aus wirtschaftlicher Sicht bislang am besten überstanden. Das geht aus einer Analyse von 19 Ländern durch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hervor, in die neben dem BIP auch Faktoren wie Arbeitslosenquote, Investitionen oder Schuldenstände eingeflossen sind. Wie unsere Grafik zeigt, schnitten nordeuropäische Staaten in der IW-Studie besonders gut ab.
Neben Dänemark, zusammen mit Südkorea das einzige Land der Topliste mit einem Rückgang in der Arbeitslosenquote zwischen dem vierten Quartal 2019 und dem dritten Quartal 2021, sind auch Schweden und Norwegen in den Top 6 vertreten. Während Schweden sich diesen Platz vor allem durch die Zunahme an staatlichen Investitionen um 9,2 Prozent erarbeiten konnte, dürfte die Platzierung Norwegens dem um fast fünf Prozent gestiegenen Haushaltseinkommen
20.04.2022
WEP
Corona-Regeln – Unternehmen entscheiden jetzt selbst
Das Bundeskabinett hat am 16. März die Grundlagen für die Bedingungen zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz an die aktuelle Entwicklung der Pandemie angepasst. Danach ist der Corona-Schutz nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben.
Die neue Verordnung, die seit 20. März bis einschließlich 25. Mai gilt, überlässt es nun den Arbeitgebern selbst, die Gefährdung durch das Virus für ihren Betrieb einzuschätzen und ein entsprechendes Hygienekonzept zu entwickeln. Das regionale Infektionsgeschehen muss in diese Beurteilung ebenfalls einfließen. Arbeitgeber können demzufolge zum Beispiel entscheiden, ob sie ihren Beschäftigten einen wöchentlichen Corona-Test anbieten, Schutzmasken vorschreiben und zur Verfügung stellen, welche Abstandsregeln gelten sollen und ob Homeoffice ganz oder teilweise weiterhin ermöglicht wird. „Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften haben sich bewährt“, gab Bundesarbeitsminister Hubertus Heil als seine grundsätzliche Empfehlung z
06.04.2022
E Recht 24
Onlinehandel: Abfrage von Geburtsdatum im Bestellprozess unzulässig
Datensparsamkeit als Gebot
Bei der Gestaltung des Bestellformulars gilt nach der Datenschutz-Grundverordnung das Prinzip der Datenminimierung. Das heißt: Personenbezogene Informationen dürfen nur in dem Maß erfasst und verarbeitet werden, wie das unbedingt nötig ist. Die Frage nach dem konkreten Geburtsdatum hat hier also in den allermeisten Fällen nichts zu suchen, so urteilt das Verwaltungsgericht Hannover (Az. 10 A 502/19). Das gilt auch für eine Online-Apotheke. Zumindest dann, wenn es nicht um die Bestellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel geht.
Medikamente nur mit Altersangabe?
Im konkreten Fall hatte die Landesbeauftragte für den Datenschutz (kurz: LfD) in Niedersachsen, Barbara Thiel, die Abfragemaske im Shop einer Internet-Apotheke mit Sitz in Deutschland beanstandet. Auch bei einer Bestellung ohn
04.03.2022
Mittelstandsunion
MIT fordert: Corona- und Bürokratiefesseln lösen
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) hat mit ihrer „Mittelstandsoffensive 22“ Vorschläge vorgelegt, um den Mittelstand in der Corona-Pandemie zu stärken.
MIT-Chefin Gitta Connemann begründet den Vorstoß: „Unser Mittelstand braucht einen Befreiungsschlag. Unsere Betriebe liegen seit zwei Jahren in Coronafesseln. Diese müssen weg. Die Betriebe wollen keine Hilfen, sondern wieder frei wirtschaften können. Deshalb wollen wir den Umgang mit der Pandemie in der Betriebspraxis erleichtern. Mit weiteren steuerlichen und bürokratischen Erleichterungen können die Betriebe wieder durchstarten. Und davon profitieren alle.“
Eine generelle 2G-Pflicht in Betrieben lehnt die MIT ab. Die Arbeitgeber sollten aber ein Wahlrecht erhalten sowie die Möglichkeit zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. „Es wird Arbeitnehmer geben, die sich nicht impfen lassen. Jeder Betrieb, der sich für 2G entscheidet, muss diese dann auch freistellen können - ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung.“, stellt MIT-Chefi
21.02.2022