Neumünster (em) Ab Mittwoch, den 24. November 2021 gilt in Bahnen und Bussen die „3G-Pflicht“: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf mitfahren. Fahrgäste ohne entsprechende Nachweise werden von der Mitfahrt ausgeschlossen. An diesem Tag beginnen die Stadtwerke Neumünster (SWN) damit, ihre Fahrgäste durch Aufkleber, Aushänge und Durchsagen auf die neue Regelung hinzuweisen.

„Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber für Fahrgäste vorgeschrieben, die Voraussetzungen des sogenannten „3G“ zu erfüllen. Die Verkehrsunternehmen haben dies durch stichprobenhafte Nachweiskontrollen zu überwachen“, erkärt Sonja Kessal, Betriebsleiterin bei der SWN-Verkehr. Fahrgäste müssen ab sofort im Bus ihren Impfausweis oder einen Testnachweis mitführen und diesen auf Verlangen vorzeigen. Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen eine negative Testbescheinigung mitführen. Die Testung durch In-vitro-Diagnostika („Schnelltest“) darf dabei maximal 24 Stunden zurückliegen, bei einem PCR-Test maximal 48 Stunden. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Fahrgäste ohne entsprechende Nachweise werden von der Mitfahrt ausgeschlossen. Soweit ein Fahrgast geltend macht, er erfülle die 3G-Verpflichtung, habe jedoch derzeit keinen Nachweis dabei, wird er dennoch von der Beförderung ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten nicht für Schülerinnen und Schüler. Weiterhin gilt in den Bussen des Stadtverkehrs die Pflicht, eine medizinische Maske, also eine OP-Maske oder, besser, eine FFP2- oder KN95-Maske zu tragen. Die SWN-Verkehr wird in den kommenden Monaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten stichprobenhafte Kontrollen durchführen.

Zum Start der „3G-Pflicht“ werden Betriebsleiterin Sonja Kessel sowie weitere Kolleg*innen der SWN-Verkehr am Mittwoch, den 24. November um 7 Uhr am ZOB Neumünster über die neuen Regelungen aufklären und FFP2-Masken verteilen.

Alle Informationen finden Sie auch unter www.swn.net/verkehr

Wie in ganz Schleswig-Holstein gilt auch im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) gilt die 3G-Regel ab Mittwoch, 24.11.2021. Der HVV weist darauf hin, dass Die 3G-Pflicht gilt ausdrücklich auch für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind. Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung vornehmen können, müssen stattdessen im Rahmen der 3-G-Regelung ein negatives Testergebnis nachweisen. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler.

Die Kontrolle der 3G-Pflicht erfolgt stichprobenhaft durch die mehr als 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prüf- und Sicherheitsdienste der Verkehrsunternehmen im Rahmen der regelhaften Fahrkarten- und Maskenkontrollen. Die Masken-Tragequote liegt nach wie vor bei über 95 Prozent. Das hvv Verkehrsangebot wird selbstverständlich in vollem Umfang aufrechterhalten, auch weiterhin sind Hygieneteams im Einsatz.

Foto: ©Stadtwerke Neumünster